MISCELLEN.
Als Lauenburg preußisch wurde
[H.
N. / Walter E. Dührsen]
In dem
Vertrage vom 16. Januar 1864 hatten die damaligen beiden deutschen
Großmächte, Oesterreich und Preußen, ein gemeinsames Vorgehen gegen
Dänemark wegen der Verletzung der 1852 gegebenen Zusagen der
Nicht-Einverleibung Schleswigs in das Königreich Dänemark
verabredet und vereinbart. Die ablehnende Haltung Dänemarks
veranlagte den Ausbruch des Krieges, der am 1. Februar mit dem
Einrücken der verbündeten Truppen in das Herzogtum Schleswig begann.
Hauptsächlich wurde der Krieg durch die preußischen Truppen geführt,
welche durch die Vorbereitungen zum Schleiübergang bei Kappeln die
Dänen zum Verlassen der Danewerkstellung zwangen, die Belagerung
und die Erstürmung der Düppeler Schanzen durchführten und die Insel
Alsen durch einen ruhmvollen Uebergang über den Alsenfund eroberten.
Das Resultat des Krieges war, daß der König von Dänemark in dem
Wiener Frieden vom 30. Oktober 1864 die
drei Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an den Kaiser von
Oesterreich und den König von Preußen abtrat.
Schon während der Dauer des Krieges war es offenbar, daß
Oesterreich nur ungern und widerwillig am Kriege teilnahm. Es hatte
erkannt, daß es aus demselben keine Erbfolge erwarten könne, während
dagegen für Preußen wesentliche Vorteile zu erwarten seien. Daher
war es dem raschen Vorwärtsdrängen Preußens nicht gefolgt, sondern
hatte wiederholt Schwierigkeiten und Einwendungen gemacht. Nur die
entschiedene Entschlossenheit Preußens hatte den glänzenden Erfolg
ermöglicht.
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War die
Harmonie zwischen den Verbündeten schon während des Krieges nicht
die beste gewesen, so mehrten sich erst recht nach dem
Friedensschlusse zwischen ihnen die Schwierigkeiten. Die Herzogtümer
waren ihr gemeinschaftlicher Besitz geworden, und was sollte nun
aus diesem Besitz werden? Bei der preußischen Regierung stand von
Anfang an der Entschluß fest, aus dem Siege für Preußen möglichste
politische und militärische Vorteile zu gewinnen, während
Oesterreich diese Vorteile möglichst zu beschränken suchen mußte. Zu
diesem Widerstreit der Großmächte selbst kamen die von dem deutschen
Bunde begünstigten Ansprüche des Erbprinzen von Augustenburg auf
die Thronfolge in Schleswig-Holstein, denen Oesterreich, nachdem es
der Trennung von Dänemark hatte zustimmen müssen, jetzt geneigt war,
weil dadurch der preußische Gewinn beeinträchtigt werden konnte. Das
Herzogtum Schleswig war unter gemeinschaftliche Verwaltung
genommen, während Holstein von den Exekutivtruppen des deutschen
Bundes besetzt war und von dessen Kommissaren verwaltet wurde. Da
die Exekution in Holstein gegen den dänischen König gerichtet war,
so war sie nach der Abtretung wegfällig geworden und Preußen
forderte mit Recht den Abzug der Exekutionstruppen. Trotz der
österreichischen Abneigung setzte Preußen die Abberufung der
Exekutionstruppen am Bundestage durch. Die Kommissare Oesterreichs
und Preußens, welche bisher Schleswig verwaltet hatten, übernahmen
jetzt auch die Landesregierung in Holstein, und der Bundestag hatte
damit jede unmittelbare Einwirkung auf den Zustand in den
Herzogtümern zu Gunsten des Augustenburgers eingebüßt. Im Februar
1865 stellte Preußen die Forderungen (die preußischen
Februar-Forderungen) auf, unter denen es seine Herrschaftsrechte in
den Herzogtümern einem anderen Landesherrn zu übertragen bereit sei.
Diese Forderungen waren: Anschluß der Herzogtümer an den
Zollverein und das preußische Zollsystem, Ueberlieferung des Post-
und Telegraphenwesens an Preußen, Oberaufsicht über den zu
erbauenden Nordostseekanal, Abtretung von
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Friedrichsort, Sonderburg-Düppel und der Mündungen des Kanals an
Preußen, Herr und Flotte der Herzogtümer ein Theil der preußischen
Kriegsmacht, Rendsburg Bundesfestung mit preußischer Besatzung,
preußische Militärgesetzgebung in den Herzogtümern, preußische
Beamte zur Aushebung der Rekruten und Matrosen, Leistung des
preußischen Fahneneides dem Könige durch die Truppen, Verlegung der
Truppen auf Anordnung des Königs auch in preußische Garnisonen und
Unterstellung der Truppen in Krieg und Frieden unter den König als
ihren Kriegsherrn.
Diese Forderungen fanden allseitigen Widerspruch bei den deutschen
Regierungen, den augustenburgischen Gesandten, und in Oesterreich
erklärten Kaiser, Minister und die öffentliche Meinung sie für
unannehmbar. Bei diesem Widerspruch begann man auf preußischer
Seite sich mit dem Gedanken an einen Krieg vertraut zu machen. Der
Kriegsminister begehrte von Moltke ein Gutachten über die Stärke der
im Kriegsfalle gegen Preußen verfügbaren österreichischen Armee. Da
aber Preußen nicht drängte, so blieb der Zustand des Provisoriums
einstweilen noch bestehen.
Unter dem Schutze der Bundesexekutive hatte sich in Holstein
tatsächlich eine augustenburgische Nebenregierung gebildet, die
unter der gemeinschaftlichen österreichisch-preußischen Verwaltung
ihre Tätigkeit fortsetzte und fortsetzen konnte, da die
Landesregierung und alle ihre Behörden mit Anhängern des Erbprinzen
besetzt waren. Es entwickelte sich ein regelmäßiger Geschäftsgang
zwischen der Landesregierung und „dem herzoglichen Ministerium" in
Kiel, indem jene eine jede für die Partei erhebliche Verfügung unter
der Hand dem Prinzen zur "landesherrlichen Genehmigung" vorlegte.
Damit ein Eingreifen der Regierungskommissare nicht stattfinden
konnte, durfte unter keinen Umständen gegen eine Anordnung der
Landesregierung Beschwerde bei den Kommissaren erhoben werden. Die
Agitation für den Augustenburger wurde in jeder möglichen Weise über
die Herzogtümer verbreitet,
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durch die Presse, Vereine, Volksversammlungen, Lokalversammlungen,
Festessen, Adressen usw. Es entstand ein Zustand, der von der
faktischen Regierung geradezu nicht geduldet werden konnte. Dieser
Zustand verschärfte sich noch, als der Bundestag unter
österreichischer Führung auf die Einsetzung des Herzogs Friedrich
hindrängte. Preußen war nicht gesonnen, sich weder durch den
Augustenburger noch den Bundestag aus den Herzogtümern verdrängen
zu lassen, und der König verfügte am 24. März die Verlegung der
preußischen Marinestation von Danzig nach Kiel. Immer mehr trat bei
der preußischen Regierung die Ueberzeugung von der Notwendigkeit der
vollen Annexion der Herzogtümer in den Vordergrund. Die Kronjuristen
erkannten mit 17 gegen 1 Stimme ein Thronfolgerecht des
augustenburger Prinzen nicht an und dieser, der preußischer Offizier
und preußischer Untertan war, hatte bei der preußischen Regierung
durch sein illoyales Verhalten gegenüber der fakischen Regierung
der Herzogtümer jede Gunst verscherzt.
Trotzdem man auf beiden Seiten bemüht war, Mittel zur Annäherung zu
finden, verschärften sich die Gegensätze fortwährend. Die
augustenburgische Agitation wurde in den Herzogtümern immer maßloser
und die preußische Regierung beantragte die Entfernung des
Erbprinzen aus dem Lande. Ein von Oesterreich an den Erbprinzen
gerichteter Rat hatte ebensowenig wie ein eigenhändiges Schreiben
König Wilhelms an ihn Erfolg. Amt 30. Juni schrieb König Wilthelm
eigenhändig an den Kaiser Franz Joseph, um unmittelbar von ihm
selbst die Ausweisung des Erbprinzen zu begehren; „ich vermag",
schloß er den Brief, „die Beeinträchtigung meiner Würde als
Souverän und als Kriegsherr, die in der Stellung liegt, welche der
Prinz mir gegenüber einnimmt, auf die Dauer nicht hinzunehmen, und
appelliere an Deine Freundschaft und Deine eigenen Gefühle mit der
Bitte, dazu mitzuwirken, daß da Remedur in einer unseren
gegenseitigen Beziehungen entsprechenden Weise, d. h., von uns
gemeinschaftlich, erfolge."
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König Wilhelm war entschlossen, wenn er nicht günstige Nachricht
aus Wien erhielte, in Schleswig-Holstein sich selbst zu helfen, auf
jede Gefahr, auch auf die eines Krieges mit Oesterreich. Es wurden
militärische Vorkehrungen getroffen. Die österreichische Antwort
war für Preußen nicht befriedigend, und die Lage blieb drohend.
Preußen richtete ein Ultimatum an Oesterreich. Neue Verhandlungen
führten aber zunächst zu einem Ergebnis. Am 14. August wurde in
Gastein zwischen Bismarck und dem österreichischen Vertreter, Graf
Blome, ein Vertrag geschlossen, der am 20. von den beiden Monarchen
in Salzburg ratifiziert wurde. Die Ausübung der im Wiener Frieden
von den beiden Mächten erworbenen Rechte ging, unbeschadet der
Fortdauer dieser Rechte beider Mächte an der Gesamtheit beider
Herzogtümer, in Bezug auf Holstein an Oesterreich, in Bezug auf
Schleswig an Preußen über. Dieses erhielt zwei Etappenstraßen und
einen Telegraphendraht durch Holstein, preußischen Postverkehr auf
der Eisenbahn, Erlaubnis zum Bau des Nordostseekanals nach Maßgabe
einer Eisenbahnkonzession. Die gemeinsame Landesregierung sollte
aufgelöst, das militärische Oberkommando beseitigt, alle preußischen
Truppen außer den Garnisonen von Rendsburg und dem Kieler Hafen
nach Schleswig, alle österreichischen nach Holstein verlegt werden.
Dann trat Oesterreich seine Rechte an LAUENBURG für 2 1/2 Mill.
dänische Taler (5 625 000 Mark) an Preußen ab.
Mit dem Vertrage hatte Preußen einen entschiedenen Erfolg erzielt.
König Wilhelm hatte definitiv Lauenburg erworben und war in den
ausschließlichen Besitz von Schleswig gekommen. Die endgültige
Auseinandersetzung mit Oesterreich war noch verschoben. Der
Gasteiner Vertrag trat am 15. September 1865 in Kraft. Zum
Gouverneur in Schleswig wurde der Generalleutnant und
Generaladjutant des Königs, von Manteuffel, ernannt, der am 15.
September sein Amt antrat.
Im Herzogtum Schleswig und namentlich im nördlichen Teil war man
mit dem Gasteiner Vertrage sehr
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zufrieden.
Darin, daß, Preußen Schleswig bekommen hatte, sah man eine völlige
Sicherheit gegen jede Verminderung der Grenze im Norden, und als
kurz nach seinem Amtsantritte der Gouverneur den nördlichen Teil des
Herzogtums besuchte und sich mit größter Entschiedenheit gegen jede
Abtretung aussprach („jedes sieben Fuß lange Stück Erde decke ich,
bevor es abgetreten wird, mit meinem Leibe"), auch „seine sieben
Fuß" an der Königsau ansah, da herrschte unter den Deutschgesinnten
große Freude.
Im Anschluß hieran bringen wir nachstehend das
Besitzergreifungspatent vom 13. September 1865, dem am
25. s. Mts.
der Besuch des Königs folgte, sowie die in Anlaß dieses Besuches
entworfenen und genehmigten Programme.
PATENT.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc.
thun
hiemit Jedermann kund und zu wissen:
Nachdem Seine Majestät König Christian IX. von Dänemark in dem zu
Wien am 30. Oktober 1864 abgeschlossenen Friedenstraktate Seine
Rechte an das Herzogthum Lauenburg an Uns und Seine Majestät den
Kaiser von Oesterreich gemeinschaftlich abgetreten; und nachdem
Seine Majestät der Kaiser Franz Joseph I. von Oestreich Seinen
Antheil an diesen Rechten durch die am 14. August d. J. zu Gastein
verabredete und am 20. desselben Monats zu Salzburg zwischen Uns
abgeschlossene Vereinbarung, welche durch Unsere Civil-Comissarien
unter dem 5. d. M. zur öffentlichen Kenntniß gebracht ist, Uns
überlassen hat: so nehmen Wir, in Erfüllung des von der
Lauenburgischen Landesvertretung ausgesprochenen Wunsches, dieses
Herzogthum in Kraft des gegenwärtigen Patentes mit allen Rechten der
Landeshoheit und Oberherrlichkeit in Besitz, fügen Unseren Titeln
den eines Herzogs von Lauenburg bei, und wollen, daß das Herzog-
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thum
Lauenburg in Unserem Königlichen Hause nach den für die Succession
in die Krone Preußen bestehenden Grundsätzen vererben soll. Wir
entbieten allen Einwohnern des Herzogthums Unseren
landesväterlichen Gruß, und gebieten ihnen, Uns fortan als ihren
rechtmäßigen Landesherrn anzuerkennen, Uns und Unseren Nachfolgern
den Eid der Treue zu leisten und Unseren Gesetzen und Anordnungen
nachzuleben, wogegen Wir sie Unseres landesherrlichen Schutzes
versichern und versprechen, daß wir sie gerecht regieren, das Land
und seine Bewohner bei ihren wohlerworbenen Rechten schützen und
Unsere landesväterliche Fürsorge auf die Wohlfahrt derselben
richten wollen.
Zu Unserem Minister für Lauenburg haben Wir Unseren
Minister-Präsidenten und Minister der auswärtigen Angelegenheiten,
von Bismarck-Schönhausen, ernannt und demselben befohlen, die
Regierung nach Maßgabe der imn Herzogthum bestehende Gesetze und
Landesordnungen zu führen, wollen auch alle Beamte des Herzogthums,
nachdem Uns dieselben den Eid der Treue geleistet haben werden, in
ihren Anstellungen bestätigen und belassen.
Wir beauftragen Unseren Staatsminister Grafen von Arnim-Boytzenburg,
von dem Herzogthum Lauenburg hienach in Unserem Namen und Auftrag
Besitz zu ergreifen, die obersten Behörden des Landes in Eid und
Pflicht für Uns zu nehmen, und ihnen den Auftrag zur Vereidigung der
übrigen Beamten zu ertheilen, indem Wir die Erbhuldigung des Landes
bis zu dem Zeitpunkt vorbehalten, wo es Uns möglich sein wird,
dieselbe in eigener Person entgegenzunehmen.
So geschehen Berlin, den 13. September
1865.
(gez.) Wilhelm Rex. |
(L. S.)
|
(gez.) v. Bismarck. |
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Allerhöchst genehmigtes
PROGRAMM
für die Reise und den Aufenthalt Sr. Majestät des Königs
nach
Lauenburg im September 1865.
Am Montag den 25.
|
Vormittags 12 Uhr von Berlin per Eisenbahn,
(Extrazug). |
Nachmittags 5 Uhr. |
|
Empfang an der Grenze durch den
Regierungs-Präsidenten und durch den Erblandmarschall,
(Ehrenpforte).
5 Uhr 5 Minuten zweiter Empfang auf dem Bahnhof
Büchen durch den Kammerherrn von Linstow und den Etatsrath Walter,
sowie einige Gutsbesitzer.
5 Uhr 25 Minuten dritter Empfang in Mölln durch die gesamte
Bürgerschaft.
5 Uhr 35 Minuten Ankunft auf dem Bahnhof in Ratzeburg;
Empfang Sr. Majestät durch Beamte des Amts. Berittenes Geleit bis
zur Stadtgrenze; Empfang daselbst durch den Magistrat mit einer
Ansprache des Stadtcommissärs Adler. Aufstellung der Gilden und
Zünfte bis zur Stadt. Wohnung beim Regierungs-Präsidenten Grafen von
Kielmannsegge.
|
Nachmittags 6 1/2 Uhr |
|
Diner daselbst (Königliche
Familie, Graf Redern, Minister-Präsident und die Minister,
Regierungs-Präsident, Erblandmarschall und zwei Räthe, der
Garnison-Commandant (circa 25 bis 30 Personen).
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Abends 8 Uhr
Fackelzug.
Abends 8 1/2 Uhr Umfahrt zur Illumination. |
Am Dienstag den 26. Vormittags
|
10 Uhr Vorstellung der Behörden und
Beamten
(150 Personen) im Speisesaal.
|
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12 Uhr. Zu Fuß nach der Kirche (Militair-Spalier).
Am Eingang zur Kirche Ansprache des Superintendenten Brömel.
Kurzer
Gesang; Rede des Super-
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intendenten, Huldigung der Ritter- und Landschaft. Gesang und Segen.
(Dauer eine Stunde.)
Um 4 Uhr Diner im Ratskeller.
7 1/2 Uhr
Feuerwerk.
9 Uhr Ball.
|
Am Mittwoch den 27.
|
um 9 Uhr per Extrazug
nach Lauenburg.
Um 9 3/4 Uhr Ankunft daselbst, Rundfahrt durch
die Stadt.
Um 11 3/4 Uhr Abfahrt von Lauenburg nach Mölln.
Um 12 1/2 Uhr Ankunft daselbst; städtisches Dejeuner.
Um 2 1/2 Uhr Abfahrt von Mölln nach Berlin.
Um 8 Uhr Abends Ankunft daselbst. |
PROGRAMM
der Erbhuldigung in der
St. Petrikirche zu Ratzeburg. |
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|
1. |
|
Zur Einleitung der Gesang Nr. 25 des Lauenburgischen
Gesangbuches:
Allein Gott in der höh' sei ehr' etc.
|
2. |
|
Rede des Superintendenten über 1. Petri
2, 13-16.
|
3. |
|
Gesang, die ersten beiden Verse von Nro. 375
des Lauenburgischen Gesangbuches:
Komm heiliger geist, Herr und Gott! etc.
|
4. |
|
Die Erbhuldigung des Landes, geleistet durch die
Mitglieder
der
Lauenburgischen Ritter- und Landschaft.
|
5. |
|
Gesang, der dritte Vers von Nro. 375. Du heilige brunst, süßer
trost! etc.
|
6. |
|
Gebet des Superintendenten und Segen. |
Die Personalunion Lauenburgs mit dem Königreich Preußen dauerte bis
zum 1. Juli 1876, als wann es als „Kreis Herzogtum Lauenburg" dem
Königreich Preußen incorporiert ward. Diesen Akt vollzog der spätere
Staatssekretär von Bötticher zu Ratzeburg. Bis dahin regierte der
König als Herzog von Lauenburg das Land und die Behörden zeichneten
als königlich preußische herzoglich lauenburgische. Fürst Bismarck
war Minister für Lauenburg und bezog bis an sein Ende aus
Landesmitteln seine früheren Competenzen.
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