Als Lauenburg nach dem Tode
seines letzten Herzogs aus askanischem Stamme unter die Herrschaft
des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg, Georg Wilhelm von Celle,
gekommen war, fand ein altes Herkommen, welches zwischen dem Amte
Lauenburg und der Stadt Lüneburg bestand, sein Ende. Nach diesem
alten Herkommen sollten alljährlich Donnerstag vor Fastnacht von dem
Amte Lauenburg durch einen Jäger fünf Stück Rehe an die Herren
Bürgermeister und Ratmänner in Lüneburg geliefert werden. Nach
geschehener Ablieferung
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*) Der Freibrief findet sich (lt. Kobbe l. c.) bei
Dreyer in dessen Einleitung zur Kenntniß der von E. H. R. der
Reichsstadt Lübeck ergangenen Verordnungen, in dem Aufsatz „de
vexationibus quas Lubeca a judiciis Westphalicis sustinuit.“
Lübeck 1769.
1903/10 - 03 - 103
1903/10 - 03 - 104
bekam der Jäger Essen und Trinken und einen
Dukaten zum Präsent, ohne daß weitere Förmlichkeiten stattfanden.
Dagegen hatten Bürgermeister und Rath der Stadt Lüneburg alljährlich
Sonntag nach Joh. Bapt. in der Frühe ein Ohm rheinischen Weins in’s
fürstliche Amt zu Lauenburg für die gnädigste Herrschaft zu
schicken. Damit waren folgende Förmlichkeiten, auf welche der
Lauenburger Burgvogt streng zu achten hatte, verbunden:
1) Wenn der Wein in Lauenburg ankam, mußte der
Fuhrmann, der ihn brachte, mit dem aus Lüneburg kommenden Bedienten
sofort aufs Schloß und dann dreimal im vollem Sprunge um die
Wasserkumme herumfahren. 2) Wenn solches geschehen
war, hatte der Burgvogt Wagen und Pferde zu besehen; befand er aber,
daß etwa ein Radnagel an dem Wagen oder ein Hufnagel an dem Pferde
verloren wäre, so waren nicht allein die Pferde, sondern auch der
Wagen der gnädigsten Obrigkeit verfallen. 3. Müßte
derjenige Bediente, wie auch der Fuhrmann, welche den Wein brachten,
von Amts wegen wohl traktiert und mit Essen und Trinken wohl
versehen werden. 4) Bekam der Bediente nach
abgehaltener Mahlzeit ein doppeltes Markstück von uraltem Gepräge.
5. Mußten Bediente und Fuhrmann selbigen Tags noch
über die Elbe fahren und bei Verlust von Wagen und Pferden nicht
über Nacht auf lauenburgischer Seite bleiben. Der Herzog hielt
solche „mutuelle Obligation“ für ein unnötiges Werk und hob, nachdem
Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg sich einverstanden erklärt
hatten, durch ein an die Regierung zu Ratzeburg gerichtetes Reskript
vom 26. Mai 1690 die praestatio
reciproca auf.
(Aus d. Zeitschr. „Niedersachsen“). |
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