Nachdem mein Werk: „Die Münzen
und Medaillen der Herzöge von Sachsen-Lauenburg, nebst einleitenden
Mitteilungen über das Münzwesen und das Wappen des Herzogtums“
erschienen war, erhielt ich durch den Königl. Staats-Archivar Herrn
Archiv-Rat Dr. Hille in Schleswig die Nachricht, daß sich
nachträglich (denn frühere Nachforschungen hatten leider ein
negatives Resultat) beim Ordnen der jetzt dort befindlichen
lauenburgischen Akten auch solche darunter vorgefunden hätten,
welche das Münzwesen beträfen.
Bei Gelegenheit der mir freundlichst gestatteten Einsicht habe ich
nun das für meine Zwecke Brauchbare notieren dürfen und es in
Zusammenhang gebracht, ohne aber dasjenige zu wiederholen, was
bereits in dem angeführten Werke mitgeteilt wurde.
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I. DIE ZEIT
DES HERZOGS FRANZ II.
Im Jahre 1608 war der Herzog Franz II., der gewöhnlich auf dem
Schlosse zu Lauenburg a. E. zu residieren pflegte, wahrscheinlich
durch seine Räte, den Kanzler Dr. jur. Joh. Hackelbusch und den
Sekretair Friedr. Holdreich bewogen worden, das ihm zustehende
Münzrecht auszuüben und zu Lauenburg eine Münze anzulegen.
Ein Münzmeister in der Person des Jonas Jürgens, der sich seit 1616
Georgens nennt, eines Hamburger Bürgers und Kaufmanns, war bald
gefunden; derselbe machte dem Herzog zuerst am 16. Juni seine
Aufwartung, und kam dann in der folgenden Zeit, wahrscheinlich von
Steinbeck bei Hamburg, wo er beim Herzog Johann Adolph von
Schleswig-Holstein (Gottorper Linie) angestellt war, zu wiederholten
Malen zur Besprechung nach Lauenburg.
Er hatte dort Wohnung und Kost bei Martin Zabel, der ihm für die
Woche 1 Rthlr. ansetzte. Am 16. September wurde der Kontrakt
aufgesetzt, wonach Georgens die Münze für seine Rechnung übernimmt
und dem Herzog dafür jährlich 100 Rthlr. Pacht giebt unter
halbjähriger Kündigung.
Wahrscheinlich aber hat Georgens nicht pachten sondern nur
angestellt sein wollen, denn es kam zu keiner Einigung, und selbst
der vorhandene Kontrakt vom 18. Mai 1609, von welchem Tage die
Anstellung des Georgens datiert, spricht noch von einer Pachtung der
Münze, während zwei Tage später die endgültige Einigung erreicht
wird. Der Herzog stellt Georgens vorläufig auf 3 Jahre an und
übernimmt selber die Münze und ihre Einrichtung.
Als Besoldung erhält der Münzmeister 200 Mark zu
24 Schill.
gerechnet, die er auf der fürstlichen Rentekammer erheben kann,
sowie freie Wohnung in dem Münzhause (in der Vorstadt unter dem
Berge an der Stecknitz, wo der Platz noch
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jetzt die Münze heißt), und Befreiung von allen bürgerlichen Lasten.
Georgens verpflichtet sich, nach Reiches Schrot und Korn gleich den
anderen Ständen des niedersächsischen Kreises zu prägen, die von
letzterem angesetzten Kreis- und Probationstage zu besuchen, und
alles zu thun, was einem getreuen Münzmeister gebührt, worüber er
seinen Revers gegeben und mit Leistung eines leiblichen Eides
angelobt hat, solchem allen mit Fleiß und getreulich nachzukommen.
Am selben Tage wurde auch der mecklenburgische Wardein Hans Kühl
angestellt, der für seine Dienste 30 Rthlr. jährlich vom Fürsten
beziehen soll, aber in der Folge vom Münzmeister bezahlt wird (wie
aus den späteren Berichten hervorgeht). Die Münzgeräte im Betrage
von 189 Rthlr. 16 ßl. und 10 Pf. waren schon inzwischen durch
Georgens beschafft worden und wurden am 20. Mai in die Münze
geliefert; der Herzog ließ ihm auf diese Auslagen durch Martin Zabel
150 Rthlr. auszahlen. Durch fürstliches Ausschreiben vom
22. Mai
wurden Münzmeister und Wardein dem niedersächsischen Kreise
vorgestellt, damit sie vereidigt werden konnten. In Lauenburg
leistete Georgens seinen Eid am 24. Mai und zwar vor dem Hofmeister
von Bieberlingk und den Sekretair Otto Loye. Ein Rescript des
Herzogs vom 20. Mai besagt, daß Schaupfennige, Goldgulden,
Reichsthaler, sowie halbe und Viertel- (Orts-) thaler, ferner
dopelte, ganze und halbe Schillinge geprägt werden sollten, Bis auf
die Goldgulden und Sechslinge, die entweder garnicht oder
verschwindend gering ausgeprägt sein mögen, sind diese Stücke auch
bekannt und in meinem Werke beschrieben.
Zum Beginn und und Fortsetzen des Münzens erhielt Georgens 2000
Rthlr., wie derselbe in einem Schreiben an den Herzog meldet, wobei
er zugleich auf die zur Zeit bestehenden Münzgesetze aufmerksam
macht und um Zeichnungen für die Gepräge zu den doppelten und
einfachen Schillingen ersucht, da diese jetzt gemacht werden müßten,
um die Proben zum
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bevorstehenden Probationstage zu ascensione dei einliefern zu
können; auch bermerkt er, daß sich aus 1000 (spanischen) Regalen für
2323 Rthlr. 10 ßl. (Kleingeld) münzen lasse, wobei ein ungefährer
Ueberschuß von 7 Rthlr. 10 ßl. verbleibe. *) Nachdem anfangs fleißig
gemünzt worden war, trat später eine Stockung des Betriebes ein,
denn am 12. Juli 1610 beklagt sich Georgens wiederholt beim Herzog,
daß er seit ¾ Jahr stillgesessen, das Seinige zugesetzt hätte und
sich in Not befände; er bitte, vermöge der Reichs- und
Probierordnung in Gnaden angenommen und bestellt zu werden, sonst
möge man ihn, falls der Münzbetrieb nicht fortgesetzt werden sollte
und man ihn nicht besolden wolle, verabschieden, damit er sich
anderweit umthun könne, für sein Weib und Kinderlein das tägliche
Brod zu erwerben. Daraus geht hervor, daß der Herzog das Münzprägen
zeitweilig eingestellt, dem Münzmeister aber auch die bei seiner
Anstellung zugesicherte Besoldung entzogen hat.
In einem der vier undatierten aber aus dieser Zeit stammenden
Bittschreiben ersucht Georgens auch um Zurückzahlung von 66 Rthlr.
24 ßl. 10 ½ Pf., die er beim Ankauf der Münzgeräte verausgabt hat.
Ob sich der Herzog durch Georgens’ Bitten hat bewegen lassen, die
Münze gleich wieder in Betrieb zu setzen, ist aus den Akten nicht
ersichtlich, wohl aber zeigen uns lauenburgische Münzen mit der
Jahreszahl 1610, daß in diesem Jahre in der Offizin gearbeitet ward.
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*) Aus dieser Zeit findet sich von Georgens ein „Unterthäniger
Bericht was jetzt in groben Sorten zu münzen sei:
1. von Regalen, so in Spanien geschlagen und ihr voll Gewicht und
Korn haben, auch man den Regal um 35 ½ ßl. bekommen kann;
2. zum Andern von Marktstücken, so voll Gewicht haben und man das
Stück um 24 ½ ßl. haben kann;
3. zum Dritten von guten Dukaten;
4. zum Vierten von doppelten und 4fachen Poln. Groschen so gewichtig
sein;
5. zum Fünften von Werk-Silber, es sei was für Arbeit es wolle, da
es aufrichtig Silber und kein Alchemisterei sei, was man das Loth um
16 ½ ßl. haben kann.“
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Am 18. December 1610 beklagt sich Georgens, daß
er wegen des hohen Silberpreises zu kurz gemünzt und an dem Wardein,
einem Jungen und den Münzgesellen soviel zugesetzt habe, daß er fast
keinen Thaler mehr im Hause habe; auch sei er körperlich leidend
(wie er noch in anderen Schreiben berichtet), er bäte deshalb um
Ersatz der verausgabten 455 ½ Rthlr. oder um Zulage von
200 Gulden.
Der Herzog erwiedert darauf am 21. December aus Neuhaus, daß er ihm
100 Rthlr. für das laufende Jahr und von heute an eine Bestellung
auf 200 Gulden zu à 24 ßl. bewilligt.
Am 3. Januar 1611 findet ein neues Abkommen Franz II. mit dem
Münzmeister statt. Letzterer stellt einen Revers aus, daß er für
200
Mk. zu 24 ßl. (100 Mark halbjährlich zahlbar) angenommen sei und
dafür den Wardein zu bezahlen habe, der Herzog aber die Münzgesellen
lohnen, alle Unkosten tragen und das Münzwesen mit allem Nutzen und
Schaden selber in die Hand (in Verlag) nehmen wolle. Der Revers
lautet weiter: „Demnach soll und will J. F. G. sowohl deroselben
Hertzvielgeliebten Gemahlin, jungen Herrschaft und Fräulein, ich in
Unterthänigkeit ihr Bestes wissen und Schaden soviel möglich
abwenden und mir in allem nach der getroffenen und aufgerichteten
Bestellung, wie einem getreuen Münzmeister wohl anstehet, eignet und
gebührt zu jederzeit erhalten u.s.w.“
Damit erscheint die reine Beamtenstellung Georgens’ endlich
festgestellt.
Beigefügt ist dem Revers ein Bericht von Georgens, worin er
diejenigen Stücke angiebt, welche sich zum Vermünzen in grobe Sorten
eignen.
Da Georgens in seiner Stellung immer noch viel Risiko zu tragen
hatte, sein Gehalt aber verhältnismäßig klein war, so mußte er
darauf bedacht sein, durch Nebenbeschäftigung mehr zu verdienen. Er
bat die Fürsten Adolf Friedrich und Johann Albrecht von Mecklenburg,
bei denen ein Münzmeisterposten
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offen war, um Anstellung, und Franz II.
unterstützt dies Gesuch, indem er, in einem Schreiben vom 4. Februar
1611 aus Neuhaus, von diesen Fürsten Nachricht erbittet, ob sie ihn
zum Münzmeister bestellen und ihm ein Intercessionsschreiben
erteilen wollten; er sei mit Georgens zufrieden und man könne sicher
annehmen, daß Letzterer sowohl „E. L. als unsere Münzsache wohl
versehen werde.“ Eine Antwort darauf ist nicht vorhanden, auch ist
es nicht wahrscheinlich, daß Georgens diese Stelle, in der er
höchstens ein Jahr hätte sein können, angenommen hat, weil wir ihn
später in Lüneburg finden. Ein undatiertes aber spätestens aus
dieser Zeit herrührendes Schreiben Georgens’ betitelt sich:
„Einfaltiges jedoch räthliches Bedencken, welcher Gestalt dem
Münzwesen in etwas zu ändern und in ziemlichen stand diesem löblich
Niedersächsischen Kreise zuträglich zu bringen sei.“ Darin wird das
Ausprägen von doppelten und einfachen Schillingen vorgeschlagen.
Aus dem weiteren Verlaufe des Jahres 1611 bis zum Spätsommer von
1616 finden sich keine lauenburgischen Münzakten, die Fortsetzung
der Ausmünzung wird aber durch die aus jener Zeit noch vorhandenen
Münzen bewiesen, und von Georgens wissen wir, daß er seit 1612 bei
der Münze in Lüneburg als Münzmeister angestellt ist. *) Der Herzog
hat ihm also erlaubt, seine bedrängte Lage durch die Annahme der
Nebenstellung in Lüneburg zu verbessern, denn er konnte ja mit
seinen Gesellen schnell zur Stelle sein, wenn sich in Lauenburg
Arbeit für ihn fand. Franz II. that noch ein Weiteres für Georgens,
dadurch, daß er ihn, wahrscheinlich auch schon 1612 zu seinem
Salzzöllner in Lüneburg machte, welches Amt der Betreffende wohl
zeitlebens bekleidet hat, denn 1640 ist er noch herzoglicher
Zoll-Einnehmer gewesen. Der Salzzoll im
____________________
*) Das Fehlen der Münzakten in der genannten Zeit, sowie einige
Lücken aus der vorhergegangenen Zeit lassen darauf schließen, daß
bei dem bedeutenden Brande des Lauenburger Schlosses am 19. Januar
1616 auch das herzogliche Archiv stark gelitten hat.
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Lande Lüneburg war eine alte Gerechtsame der
sächsischen Herzöge, welche Franz II. ungeschmälert zu erhalten
suchte. v. Hammerstein in seinem Buche „Der Bardengau“ bemerkt (S.
209) „es ist nicht unwahrscheinlich, daß dieser Zoll aus der
Erbschaft der Billungschen Erbtochter Eilica herrührt“, während er
an einer anderen Stelle nach Gebhardi anführt, daß es ursprünglich
der Elbzoll war, welchen die Herzöge zu Eißlingen erhoben, den sie
aber hinsichtlich des Salzes durch Verträge und zur Erleichterung
des Salzhandels nach Lüneburg verlegten. Eine Klarheit im Entstehen
dieses Zolles besteht also nicht. Kobbe in seiner lauenburgischen
Geschichte (II. Teil S. 375) sagt Folgendes über diesen Zoll: Die
Herzöge hatten den Salzzoll in der Stadt Lüneburg von allem Salz,
welches niederwärts auf Hamburg, Stade u.s.w. verschickt wurde,
von jeder Last wintergaten Salz 3 ßl. 10 Pf., von jeder Last
sommergaten Salz 4 ßl., nach Tonnenzahl von jeder Tonne
4 ßl. Alles
nach diesen Gegenden versandte Salz mußte mit dem sächs.
Rautenkranze versehen sein. Die Herzöge bestellten eigene
Salzzöllner zu Lüneburg. Unter Franz II. führte die Lauenb.
Regierung Beschwerde, daß Salz in bedeutender Anzahl auf großen
Wagen zu Lande nach Verden und Bremen und von da weiter nach
Friesland, Westphalen und den Niederlanden verführt würde, auch
geschehe es oft, daß Salz zu Wagen von Lüneburg nach Winsen oder
sonst nach der Elvenau und Elbe gebracht und dann weiter nach
Hamburg geführt werde; auf diese Weise geschehe dem herzogl. Zolle
ein großer Abbruch. Es erging deßhalb an den Rat zu Lüneburg das
Ansinnen, den Weitladern küftig die Ausfuhr des Salzes auf Wagen
nicht mehr zu gestatten, wenn selbige nicht den sächsischen
Zollzettel unterm Rautenkranze erlangt hätte.
Im Jahre 1616 erscheinen wieder Münzakten und zwar handeln sie von
einer Verpachtung der herzoglichen Münze an portugiesische Juden.
Der Graf Ernst von Holstein-Schauenburg hatte auf
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Veranlassung eines in Altona wohnenden Juden,
namens Alberto Denis oder Dionis, wahrscheinlich eines Portugiesen,
auch anderen portugiesischen Juden im Jahre 1616 erlaubt, dort unter
seinem Schirm und Schutz, sowie unter Gewährung der
Religionsfreiheit zu wohnen und zu handeln. von diesen Juden war nun
ein gewisser Paolo Dirich, auch Dierks oder Dierksch genannt, nebst
seinem obengenannten Schwager Alberto Dionis mit dem lauenburg.
Edelmann Dietrich von Benkendorff, dem Besitzer des Hofes Sarau
übereingekommen, diesen Hof auf 10 Jahre unter sehr günstigen
Bedingungen zu pachten, wenn es gelingen würde, die Einwilligung des
Herzogs Franz II. zur Verlegung der Lauenburger Münze, welche die
Portugiesen pachten wollten, nach Sarau zu erlangen. Benkendorff,
dem natürlich sehr viel auf das Zustandekommen dieses Projekts
ankam, machte anfangs August 1616, durch Vermittelung des
Ratzeburger Schloß-Hauptmanns Hans Steinkeller, den zu Franzhagen
sich damals aufhaltenden Herzog mit dem Vorhaben der Portugiesen
bekannt. Franz II. ermächtigte seinen Rat Dr. Hackelbusch mit den
Portugiesen zu verhandeln, und so fanden denn in Lauenburg am 16.
und 26. August nicht nur verschiedene Zusammenkünfte der
Pachtliebhaber mit den Räten statt, sondern man verhandelte auch
schriftlich, ohne indes zu einem Resultat zu gelangen, weil der
Herzog sich nicht zur Verlegung der Münze nach Sarau bestimmen ließ
und der Münzmeister die zeitraubenden Reisen nach genanntem Orte
nicht machen wollte. Die Portugiesen boten darauf 600 Rthlr. Pacht
jährlich, und als sich der Herzog dadurch nicht umstimmen ließ, so
richtete Dietrich von Benkendorff, der schmerzlich die schöne
Gelegenheit zum Verpachten entschwinden sah, eine Bittschrift an
Franz II., in der er angiebt, daß die Portugiesen die Münze deshalb
in Sarau haben möchten, weil sie in der Nähe, nämlich in Lübeck
ihren Kornhandel betrieben und Korn nach Pommern verschifften. Die
Portugiesen würden gerne mehr Pacht bezahlen und er würde versuchen
zu ermöglichen,
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daß der Herzog 1000 Rthlr. jährlich bekäme.
Sollte der Fürst darauf nicht eingehen, dann bäte er, ihm wegen
dieser Einbuße das Mälzen, Brauen und den Verkauf von Bier zu
gestatten. Daß der Herzog ihm letzeres erlaubt hat, wird nicht
berichtet, ist aber auch nicht anzunehmen.
Die weiteren Verhandlungen der Räte mit den Potugiesen, welche dem
Herzog schriftlich vorgelegt und von ihm mit Bemerkungen versehen
werden, beginnen erst wieder nach einer Unterbrechung von reichlich
vier Wochen, da der Kanzler Hackelbusch inzwischen eine Reise nach
Halberstadt machen muß. Der Herzog schreibt ihm am 26. August, daß
er ihm Glück zur Reise wünsche, der Kanzler möge ihm bei der
Rückkehr des Wagens „in Schriften eröffnen, was des Orts vor Zeitung
verläufft“. Er erkündigt sich ferner, „wie man sich an den
Portugiesen erholen könne, falls sie ihre Pension nicht zahlen“,
auch begehrt er zu wissen, wie groß die Zuckerkästen der Portugiesen
sind, wie viel Pfund einer derselben wiegt, wie teuer ein Kasten des
guten weißen Zuckers sei, was sie für Gewürz zu verkaufen hätten u.s.w. Die Portugiesen sollen bis zu des Kanzlers Rückkehr
hingehalten werden. Auf Befehl des Fürsten wurden inzwischen, am
20.
September, dem Jonas Georgens die Münzgeräte zu Lauenburg
überliefert; letzerer muß den Empfang bescheinigen und sich
verpflichten die Sachen bei seinem Abgang ebenso wieder
zurückzuliefern oder zu ersetzen. Aus dem sehr ausführlichen
Verzeichnis ist zu ersehen, daß ein eigentliches Prägewerk nicht
vorhanden gewesen ist, sondern daß man sich mit Hämmern geholfen
hat. Unter den Nebensachen werden aufgeführt: 1 Narren- oder
Ehrenkleid, sowie 1 zinnerner Willkomm, der 7 ½
Pfund wiegt. Die
Inventur fand statt in Beisein des fürstlichen Cammer-Secretairs und
notarii publici Friedr. Holdreich, des Jonas Georgens
und der Canzlei-Sekretaire und Registratoren Christoph Martini und
Andreas Vorloben. Am 29. Septbr. 1616 befindet sich der Portugiese
Dirich beim Fürsten in Franzhagen, und dort kommt
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ein Vertrag zu Stande. Paul Dirich nimmt die
Münze, welche in Lauenburg bleibt, vorläufig auf 3 Jahre in Pacht,
und es wird ihm das Münzhaus nebst Wohnung und den Instrumenten
überliefert. Er erhält Erlaubnis, für seine Rechnung allerhand grobe
und kleine Reichs- und Niedersächsische Kreismünzsorten, aber ohne
Tadel und Mangel an Schrot und Korn zu schlagen und den Anfang mit
Doppelschillingen, Groschen und Schillingen zu machen, wie solche
der Fürst schon vordem hat schlagen lassen; aber er muß sich genau
nach der Münzordnung richten, damit der Fürst keine
Verdrießlichkeiten hat, oder ihm dadurch das Münzregal entzogen
werden könnte. Weder der Münzpächter noch der Münzmeister Georgens,
(der sich schließlich bereit erklärt hat, mit den Portugiesen
vorläufig ein Jahr zu arbeiten) sollen Unterschleif machen und
ungültige Stücke einschieben. Münzmeister und Wardein sollen in Eid
und Pflicht genommen werden und haben denselben nachzuleben. Ihre
Besoldung, mögen sie arbeiten oder nicht, erhalten sie von Dirich,
der sich das zum Vermünzen nötige Silber und Pagement zu verschaffen
hat und Eisen und Stöcke (die Stempel) auf seine Unkosten anfertigen
lassen muß. Die angefertigten Geldsorten kann der Münzpächter
ausgeben wo und wie es ihm beliebt. Der Münzmeister darf eigenes
Silber nicht vermünzen und auch nicht in der jurisdiction
des Fürsten mit Silber handeln. Der Pächter ist frei von
oneribus civilibus und contributionibus und
soll der jurisdiction des Rats zu Lauenburg nicht
unterworfen sein. Dafür, wie für die Conzession und die Prägung der
Doppelschillinge und guten Groschen zahlt der Pächter jährlich
600
Thlr. oder 1200 Mark lüb. Währung und zwar hat er stets nach
verflossenem Vierteljahr 150 Rthlr. oder 300 Mark lüb. der
fürstlichen Kammer zu entrichten.
Solllte er etwa künftig auch Schreckenberger *) und Guldenthaler
prägen, im Falle dieselben vom Kreise erlaubt werden,
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*) Darunter sind wahrscheinlich Achtschillingstücke zu verstehen.
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so hat er dafür 600 Rthlr., also im Ganzen
1200
Rthlr., jeder zu 32 ßl. gerechnet, zu bezahlen. Prägt er nur
Schreckenberger oder nur Guldenthaler, so zahlt er für jede dieser
Sorten 300 Rthlr. – Vereinbart ist hierbei, daß von den
Gutengroschen 55 bis 60 Stück aus der
8 Lot fein haltenden Mark
geschlagen werden. Sie sollen auf der einen Seite den Reichsapfel
mit der Zahl 24 darin, und auf der andern Seite das fürstliche
Wappen zeigen.
Doppelschillinge sollen auf die Manier, wie sie der Fürst schon
vordem schlagen ließ und zwar zu 95 Stück und darunter auf die Mark
von 7 Lot und 2 ½ Gr. fein verfertigt werden.
Von Schreckenbergern gehen 48 Stück auf die 9 Lot fein haltende
Mark, sie sollen auf der einen Seite den Reichsadler und auf der
andern Seite das fürstliche Wappen mit Krone zeigen.
Die Guldenthaler sollen im Gehalte derjenigen des Grafen von
Oldenburg gemünzt werden, 12 Stück aus der 10 ½ Lot fein haltenden
Mark. Auf ihnen soll die Zahl 60 stehen, sowie auf einer Seite der
Reichsadler und auf der anderen das fürstliche Wappen.
Dem Fürsten hat er jährlich 2000 ganze oder halbe Thaler, den ganzen
Thaler zu 29 gute Groschen gerechnet, zu liefern, und zwar gegen
andere Münzen, aber ohne Berechnung des Schlagschatzes. Der Paul
Dirichs soll sich führen, wie es einem getreuen Münzverleger
gebührt, daß der Fürst nicht in Schaden und Nachteil kommt.
Der Kontrakt soll mit dem 1. November 1616 beginnen und der Fürst
während der Dauer desselben keine andere Münze errichten. Paul
Dirichs hat einen Revers zu unterschreiben (was auch am selben Tage
geschieht) und verpflichtet sich mit seinem Schwager, dem
Portugiesen und Handelsmann Alberto Denis in Hamburg, unter
Verpfändung aller ihrer Hab und Güter für jeden Schaden. Es ist
interessant zu sehen, wie
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vorsichtig der Fürst bei allen diesen
Verhandlungen gewesen ist, wie er jeden einzelnen Punkt aufs
Eingehendste prüft und nichts außter Acht läßt. So z. B. erwähnen
die Juden, daß sie schon früher die Münze des Erzbischofs von
Bremen, wie die zu Emden in Pacht gehabt hätten. Sofort frägt er
nach den bezüglichen Kontrakten und wiederholt seinen Wunsch
dieselben zu sehen – die Betreffenden wollen sie herbeischaffen, bis
sich dann herausstellt, daß sie weder Kontrakt noch eine Kopie davon
haben. Das scheint den Herzog mißtrauisch zu machen, so daß er bei
jeder folgenden Unterhandlung noch sorgfältiger bedenkt, um nicht
Schaden zu erleiden. Am 1. November dem Anfange der Pacht, giebt er
den Portugiesen Conzession zum Bauen und Handeltreiben im Städtlein
Lauenburg; diese scheinen aber im zahlen etwas saumselig zu sein,
denn am 14. Decbr. beklagt sich der Registrator Christoph Martini
beim Kanzler, daß sie die rückständigen Kammergebühren von 20 Rthlr.
noch nicht bezahlt hätten. Das Geld bezahlt dann A. Denis
nachträglich, gelegentlich einer Reise nach Lauenburg und Lüneburg.
Georgens, der den Münzmeisterposten bei den Portugiesen mehr auf den
Wunsch des Herzogs als nach seinem Willen angenommen hat, macht noch
nachträglich am 10. Februar 1617 einen Kontrakt, wonach ihm Dirichs
jede Woche 100 Mark lötig fein Silber zum Vermünzen giebt, oder er
erstattet ihm beim Fehlen derselben und wenn die Gesellen feiern
müßten 25 Rthlr. in jeder Woche, in der er kein Silber von Dirichs
erhält; auch soll er ihm für die Besuche der Probationstage jedesmal
25 Rthlr. bezahlen; von jeder zu vermünzenden Mark fein erhält
Georgens 20 Mark lüb. an Arbeitslohn. Gerogens hat aber das ihm
übergebene Silber ohne Abzug zu vermünzen und keine Unkosten,
ausgenommen die Beschickung, zu verlangen. Das gemünzte Geld hat er
an Dirichs entweder nach Hamburg zu senden oder ihm persönlich in
Lauenburg zu übergeben. Georgens soll für allen Schaden aufkommen
und die
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Verantwortung bei etwaiger Uebertretung der
Kreisordnung tragen.
Am 11. Februar schreibt Franz II. an Georgens, daß die jetzt
angefertigten Doppelschillinge unsauber geprägt und die dazu
gehörigen Stempel unförmlich und unrein geschnitten seien, so daß
man glaubt ungültiges oder verbotenes Geld vor sich zu haben; der
Fürst befiehlt ihm daher bei Verkündigung seiner hohen Ungnade die
seinen Namen und Wappen tragenden Stücke sauber und förmlich zu
prägen und die Ohme und Gesellen an ihre Pflicht zu erinnern, denn
er, der Fürst wolle keinen Schaden an seinen Regalien und keine üble
Nachrede im Reich. Georgens erwiedert dem Herzog, daß es ihm
unmöglich sei, die nötige Aufsicht der Lauenburger Münze angedeihen
zu lassen. Uebrigens sei ihm wegen dieser Münzen kein Verweis am
Probationstage geworden. Ein Fehler könne gar leicht mal vorkommen,
„da nichts perfekt auf Erden sei“. Es wäre besser, wenn ein
wohlgeübter Mensch die Aufsicht in Lauenburg führte, er könne es
nicht so, wie es wohl in der Ordnung sei, deshalb möge ihn der Fürst
entschuldigen.
Kurz zuvor muß ihn der Fürst wegen der Ausmünzung von
Schreckenbergern befragt haben, denn er erwähnt noch, daß er gern
erbötig wäre, auf gnädiges Begehren Stempel anfertigen zu lassen,
obgleich Schreckenberger jetzt verboten wären, er bäte deshalb ihn
am künftigen Probationstage in Schutz zu nehmen, falls darüber
Streit entstehen sollte.
Unterm 5. März beschwert sich Paul Dirichs beim Herzog, daß wegen
der mangelhaften Beaufsichtigung der Münze seitens Georgens das
geprägte Geld so ungleich ausgefallen sei, daß er Schaden erlitten
habe; der Herzog möge einen anderen tüchtigen Mann anstellen, falls
Georgens zu sehr behindert wäre. Uebrigens sei er wegen der
Silberlieferung mit den Gesellen hart an einander geraten, denn wenn
er für 3 Wochen auf einmal 300 Mk. sende, so fühle er sich nach dem
Kontrakt nicht veranlaßt für die beiden anderen Wochen
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jedesmal 25 Rthlr. zu bezahlen, ebenso auch wenn
er nach Verlauf von 8 Wochen 600 oder
700 Mk. f. S. einschicke, er
nicht 6 oder 7 mal 25 Rthlr. bezahlen brauche. Schreckenberger präge
er auf Wunsch des Fürsten, die Mark würde dabei auf 9 Lot fein
vermünzt, obgleich diese bei den Nachbarn auf höchstens 7 ½ Lot
beschickt und verfertigt werde.
Der Portugiese muß sich aber schnell anders besonnen haben, denn am
10. März ergeht an Georgens ein Befehl des Fürsten, mit der
Ausmünzung der Schreckenberger vorläufig einzuhalten. Er soll dem
Portugiesen aus der Mark soviel Stücke machen (wahrscheinlich sind
die Doppelschillinge gemeint), als von den Benachbarten geschieht.
Die vielen Jungen auf der Münze solle er abschaffen.
Die von den Pächtern zu zahlende Pension scheint bisher ordentlich
eingegangen zu sein; denn am 9. Mai lieferte der Herzog eine
Quittung über 150 Rthlr. Pension für das Vierteljahr vom 1. Februar
bis 1. Mai 1617.
Unterm 19. Mai ermahnt er Georgens, er solle auch alle Woche einmal
die Münze in Lauenburg besuchen, damit seine Regalien und
Münzgerechtigkeit in Acht genommen würde. Auf eine Beschwerde Paul
Dirichs’ bemerkt ihm der Herzog aus Neuhaus am 23. Mai, daß es ihm
erlaubt sein solle 98 Stück Doppelschillinge aus der kölnischen Mark
zu vermünzen.
Das genügt dem Pächter aber nicht; derselbe beruft sich am 28. Mai
darauf, daß in Mecklenburg, Gadebusch, Boizenburg 105-106 Stück, in
Hamburg, Stade, Altona und Fehmarn bis 102 Stück geprägt würden, und
daß er also nach seinem Kontrakte ebenso zu münzen berechtigt wäre,
um so mehr, da die Mark lötig wieder um 1 Rthlr. gestiegen sei. Er
bittet auch um einen anderen Münzmeister, da ihm durch die
Abwesenheit des Georgens zu viel Schaden geschieht. Auch möge dem
Münzmeister befohlen werden, ihm das restierende Silber und geprägte
Geld zu überliefern.
Infolgedessen geht dem Georgens am 31. Mai aus Neuhaus
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wieder eine Mahnung des Fürsten zu, sich mit dem
Portugiesen gebührlich zu benehmen und das jenem Zukommende zu
verabfolgen, damit nicht wieder Klagen kämen.
Georgens kommt nun am 5. Juni mit einer Gegenbeschwerde, worin er
anführt, daß er dem Portugiesen Rechnung gegeben, aber leider
Schaden dabei gefunden habe; aus der Mark hätte er so viele Stücke
geprägt als zu Hamburg, Rostock, Wismar und Lüneburg, wie auch in
Bremen und anderen Orten geschieht. Daß die Portugiesen das Silber
jetzt höher kaufen müßten, käme von den vielen Schreckenbergern her;
sie selber hätten ja zu deren Vermehrung beigetragen.
Befremdend sei die Beschwerde des Dirich wegen des Silbers und
gemünzten Geldes, was er habe, da ihn Albert Denis selber, wegen der
Unkosten, gebeten habe die Ueberführung zu unterlassen. Wenn die
Portugiesen übrigens einen anderen Münzmeister wünschten, so möge
der Fürst nur seinen Consens dazu geben, denn er habe soviel Verdruß
und die Reisen brächten ihm viel Beschwerden und Unkosten, auch
würden so viele Stücke aus der Mark von ihm begehrt, daß er es vor
den Kreistagen nicht verantworten könne; er bäte also um seinen
Abschied.
Aber er erhielt ihn nicht, denn der Fürst sah wohl ein, daß er mit
einem anderen Münzmeister schlechter fahren würde; dagegen findet
sich in den Akten eine Bemerkung, daß am 16. August ein neuer
Wardein, nämlich Christopf Weckelbacher aus dem Lande Meißen mit
einem jährlichen Gehalte von 32 Rthlrn., zu 32 ßl. gerechnet,
angestellt wird.
Unterm 20. October 1617 schreibt Georgens aus Lüneburg an den
Herzog, daß auf dem jüngst zu Braunschweig gehaltenen Probationstage
beschlossen sei, mit dem Ausmünzen kleiner Geldsorten bis zum
künftigen Probationstag 1618 innezuhalten. Der Wert des Thalers sei
auf 40 ßl. in kleineren Münzsorten gestiegen und die feine Mark wäre
zu 24 von einigen sogar bis zu 29 und
30 Mk. ausgebracht worden,
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so daß Alle, die das gethan, bestraft werden
müßten. Nur diejenigen, welche Bergwerke besäßen und nur Thaler
prägten, könnten weiter münzen. Da er mit Leibesschwachheit geplaget
sei, könne er nicht mündlich berichten was auf dem Kreistage
vorgefallen sei. Die Münzgeräte bitte er ihm wieder abzunehmen, da
das Münzwerk zum Stillstand gekommen sei. Bei den Portugiesen habe
er 300 Rthlr. Schaden gemacht, er bitte diese zum Ersatz zu
veranlassen. Da die Portugiesen darauf gedrungen haben, daß er ihnen
so viele Stücke aus der Mark geschlagen, so bitte er auch, falls er
deshalb bestraft würde, die Portugiesen zum Ersatz des Schadens zu
veranlassen.
Da er von den Portugiesen noch 600 Mark in Händen hat, so frägt er
an, ob er, weil künftigen November ¼ Jahr Pension fällig ist, ihnen
die Gelder nach der Rechnungsablage liefern oder ob er sie an sich
behalten und die Pension an die Kammer und den Rest wegen der
angedeuteten Strafe davon abziehen solle, denn er käme an den
Bettelstab, wenn er die Strafe wegen der 14 gr. so er nach jetziger
Ordnung über die feine Mark gemünzt, bezahlen solle (kein Fürst oder
Stand, der kein eigen Bergwerk habe, könne aber jetzt ohne großen
Schaden münzen). Er hoffe, daß ihm der Fürst, dem er nun schon fast
9 Jahre gedienet, helfen werde. Der Herzog befiehlt nun, daß beide
Parteien am Mittwoch Simon Judae (28. October) vor ihm zur
Ausgleichung der Differenzen erscheinen sollen. Aber Denis und
Dirich können nicht kommen, ersterer wegen Krankheit, letzterer weil
er mit einer Waarensendung nach Spanien beschäftigt; Denis will aber
nach 4 Wochen kommen.
Georgens entschuldigt sich gleichfalls wegen Krankheit und bittet
nochmals den Herzog, die Portugiesen, für die er laut beifolgender
Rechnung mit einem Verluste von 1632 Rthlrn. 12 Mk. gearbeitet habe,
zum Ersatz zu veranlassen.
Unterm 12. November schreibt Georgens dem Herzoge, daß Dionis von
ihm mit sehr unfreundlichen Worten schon wiederholt Rechnungsablage
gefordert und sich nicht länger
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hinhalten lassen wolle. Er möchte nun dadurch
nicht bei Hamburger Kaufleuten in böses Gerede kommen, und da er
ohne des Fürsten Wissen nichts unternehmen wolle, so bitte er, einen
Termin anzusetzen und dahin wirken zu wollen, daß der Portugiese
seinen Schaden abtrüge.
Zur Untersuchung der gegenseitigen Beschuldigungen, sowie zur
Klarstellung, weshalb die Portugiesen die Pension nicht bezahlt,
auch dem Herzog die zugesicherten Thaler nicht geliefert haben,
sollen beide Parteien nach der Lauenburg citiert werden. Georgens
erwiedert darauf am 26. November: Er habe deshalb das Münzen
eingestellt und die Gesellen abgedankt, weil auf dem letzten
Kreistage bei Strafe verboten wäre, kleines Geld eher wieder
auszumünzen, als die Münzmeister den neuen Eid abgelegt hätten. Er
wäre (durch den hohen Silberkauf) schon bei den Portugiesen zu
Schaden gekommen und hätte nur dem Fürsten zu Gefallen das Werk
behalten und geführet; der Fürst wolle doch nicht, daß er mit seinem
Weibe und kleinen noch unerzogenen Kindern noch weiter herunterkäme.
Wenn er fortmünzte, würde ihn der Portugiese ganz um das Seinige
bringen.
Von der Münze in Lauenburg habe er nichts bei sich, als was ihm
gehöre; nur Doppelschillinge, die er für die Portugiesen geprägt,
habe er noch, dieselben müsse er ihnen auch wieder abliefern. Zum
Termin am 27. h. könne er krankheitshalber nicht kommen, doch wolle
er seine Hausfrau schicken, welche den Portugiesen Rechnung ablegen
und das ihnen Gehörige nach Abzug seines Guthabens gegen Quittung
aushändigen solle.
Ebenso entschuldigt sich auch Denis wegen des Termins, da er krank
sei, wie der fürstliche Leibmedikus Dr. Hadriano, der ihn besucht
habe, bezeugen könne. Jedoch wünsche er Jemanden aus der fürstl.
Kanzlei auf seine Unkosten zum Vertreter am Termin. Sein Hauptbuch,
worin injuriant selbst mit eigener Hand accepta
und expensa verzeichnet, kann er
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vorlegen. Georgens habe ihm keine Rechnung
abgelegt und schulde ihm sogar noch 500 Mk., für die er hätte Wachs
kaufen sollen. Auch sei Georgens’ Frau dagewesen und hätte gesagt,
daß der Fürst ihrem Manne verboten habe, ihm Rechnung abzulegen, was
doch kaum zu glauben sei. Er bitte auf seine Unkosten Jemand aus der
Kanzlei nach Hamburg zu senden, ebenso Georgens, um die Sache mit
diesem Calumnianten in’s Reine zu bringen, auch zu beratschlagen,
wie man einen andern Weg mit dem Münzen einschlagen könne, nachdem
Georgens so böswilligst das Werk gestöret und gehemmet.
Am 28. Januar 1618 schreibt der Herzog Franz
II. aus Neuhaus an
Georgens, daß die Pension der Portugiesen ausgeblieben un nun schon
der 2. Termin da sei. Auch hätten sie trotz ihrer Verpflichtung die
versprochenen Thaler nicht eingeliefert. Dann hätten sie angegeben,
daß der Münzmeister noch 25 Mk. f. S. von ihnen in Händen hätte. Er
solle dies Geld daher nicht ausliefern, sondern es zum Ankauf von
Salz benutzen, worauf Georgens noch am selben Tage erwiedert, daß er
dafür 12 Last Salz in Unterthänigkeit berechnen wolle.
Am 25. Februar bittet Georgens den Herzog, ihm die Instrumente
wieder abnehmen zu wollen, da einstweilen nicht mehr gemünzt würde,
und er auch nichts mehr mit den Portugiesen zu thun haben wolle.
In einem Briefe, den A. Denis am 6. März an den Sekretair Holdreich
sendet, bemerkt er, daß der Münzmeister noch keine Rechnung abgelegt
habe, er bitte ihn nach Hamburg zu kommen, damit er ihm die ganze
Sache aufdecken könne. Hiermit sind die Akten über diese
Pachtangelegenheit zu Ende und scheint das Verhältnis unter
Aufrechnung der gegenseitigen Ansprüche stillschweigend gelöst zu
sein, denn seit Anfang des Jahres 1618 fanden bereits Anknüpfungen
mit einem anderen Münzpächter statt.
Am 23. Januar 1618 schreiben nämlich die Räte des Herzogs an einen
Handelsmann Guilliam Choppin (auch
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Coppin geschrieben), beziehen sich auf eine
Unterredung mit demselben wegen der Münze zu Lauenburg, und bitten
ihn am 3. Februar (purificationis Mariae) nach Neuhaus zu kommen.
Choppin erwiedert darauf unterm 31. Januar den Räten Joh.
Hackelbusch und Justus Lüders, daß er, sobald der Betreffende
zurückgekehrt sei, mit ihm nach Neuhaus kommen wolle.
Am 1. März 1618 erscheint denn auch Guillaume Choppin mit dem
Betreffenden, welcher der Handelsmann Barthold Bartels aus Hamburg
ist, und sie erbieten sich, die Münze in Lauenburg zu pachten,
wünschen aber die Frage wegen der Ausmünzung offen zu lassen, da am
1. Mai ein neuer Kreistag stattfinde und man vorher nicht wissen
könne, was für Sorten künftig geprägt werden sollen. Bei dieser
Verhandlung auf der Kanzlei tritt aber Choppin zurück, denn der
Entwurf des Kontrakts nennt nur Barthold Bartels als Unternehmer.
Verabredet wird, ganze, halbe und Viertelthaler, sowie gute Groschen
und Doppelschillinge, sonst aber keine kleinen Sorten zu schlagen,
und sich nach der Reichs- und nieders. Kreisordnung zu richten. Die
Münzen sind tadellos anzufertigen.
Auf den Reichs- und halben Thalern soll sich auf der einen Seite das
Bildnis des Fürsten, auf der anderen sein Wappen befinden, auf den
guten Groschen soll auf der einen Seite die Ziffer 24 mit dem
Reichsapfel, auf der andern das Wappen sein. Die Doppelschillinge
sind auf die frühere Manier zu schlagen. Der Unternehmer soll das
Werk zu jeder Zeit so stark betreiben als er kann, den Wardein hat
er zu präsentieren, und dieser wie die Gesellen sollen dem Fürsten
pflichtbar sein. Der Unternehmer soll alle Probationstage auf seine
Kosten besuchen und Wardein und Gesellen besolden, ebenso die
Stempel und anderen Geräte auf seine Kosten anfertigen lassen.
Falsche und ungültige Sorten sollen nicht untergeschoben werden.
Wardein und Gesellen sind exempt von der
jurisdiction des Rates zu Lauenburg
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An Pacht sind in Betreff der Doppel-Schillinge
und guten Groschen, womit angefangen werden soll, jährlich 600
Rthlr., zu 33 ßl. gerechnet, alle ¼ Jahr zuvor zahlbar, zu
entrichten, möge gearbeitet werden oder nicht. Von der Anfertigung
von Schreckenbergern will Bartels, wnn er Doppelschillinge prägt,
nichts wissen, kann auch dafür nichts zahlen. 2000 Rthlr. zu
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guten Groschen mit des Fürsten Bildnis, auch halbe Thaler sind gegen
andere Münzen an den Herzog zu liefern. Die Pacht wird auf drei
Jahre angenommen. Für das Münzwesen hat der Pächter Bürgschaft zu
stellen – wobei Bartels bemerkt, wenn die Gelder durch den Wardein
probiert sind, könne er keine Antwort mehr stehen. Sollten
Guldenthaler geschlagen werden, so erhält der Fürst dafür jährlich
300 Rthlr. (dazu hat aber Bartels keine Lust). In der Appunktation
wird vorweg bemerkt, daß der Herzog Franz II. die Fortsetzung der
Münze zu seinem, seiner Landschaft und Unterthanen Bestem
beschließt; sodann wird noch bemerkt, daß der Pächter die Münzstätte
samt Wohnung und Pertinenzien gebrauchen und bewohnen könne. Der
Wardein soll in Eid und Pflicht genommen und ohne des Münzmeisters
Gegenwart nichts geschlagen werden; sollte der Unternehmer verreisen
oder aus anderen Gründen nicht gegenwärtig sein, so ist ein Factor
anzustellen, der dem Fürsten jedesmal genau anzugeben hat, was er
ist und wo er wohnt, und der sich verpflichtet, allem was hier
gesagt ist, nachzukommen.
Der Kontrakt scheint aber zu Lebzeiten des Herzogs Franz II. nicht
mehr zum Abschlusse, wenigstens nicht zur Ausführung gekommen zu
sein, denn aus dem Jahre 1618 sind keine lauenburgischen Münzen
vorhanden. Im folgenden Jahre am 2. Juli starb der Herzog nach
längerem Leiden zu Lauenburg, und Georgens prägte die verschiedenen
Sterbemünzen, womit seine Thätigkeit für die Lauenburgier Officin
schließt.
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II. DIE ZEIT VOM REGIERUNGS-ANTRITT
DES HERZOGS AUGUSTUS
BIS ZUM AUSSTERBEN DER ASKANISCHEN HERZÖGE.
Aus dem Vorhergehenden haben wir gesehen, daß
unter Herzog Franz die Münzstätte in der Stadt Lauenburg a. E.
befindlich war. Da nun das dortige, sehr umfangreiche Schloß im
Jahre 1616 fast gänzlich abbrannte und Franz II. in seinem Alter
keine Lust zu einem Neubau erspürte, so ließ er nur den
stehengebliebenen Flügel ausbessern und wohnte in der Zwischenzeit
zu Neuhaus a. E.
Sein Nachfolger Augustus mußte Lauenburg als Residenz aufgeben; da
der zum Ausbruch gekommene 30jährige Krieg etwaige Baugelüste des
Fürsten zurückhielt, so blieb das Lauenburger Schloß wie es war und
Augustus zog in das unbewohnte Schloß zu Ratzeburg, wo er auch
zeitlebens blieb. Ob die Münze, die wir später in Ratzeburg finden,
schon gleich nach seinem Regierungs-Antritt nach dort verlegt wurde,
ist ungewiß, aber auch nicht wahrscheinlich. Nachdem noch Georgens,
wie schon gesagt, die Sterbemünzen, für seinen heimgegangenen
Fürsten geprägt, trat er von der Leitung der Lauenburger Münze
zurück und widmete sich ganz seinen beiden Lüneburger Aemtern. Er
erhielt zum Nachfolger den Münz-Verwalter Feustel, der aber
höchstens ein Jahr der herzoglichen Münze vorgestanden hat, da wir
sein Münzzeichen nur auf wenigen Münzen des Jahres 1620 finden. Dies
Zeichen allein verrät sein lauenburgisches Dienstverhältnis, da sein
Name in den Münzakten nicht vorkommt. *)
____________________
*) Eine jetzt im Königl. Staatsarchiv zu Hannover unter „Celle Br.
Arch. Des. 1056 Nr. 8, Fach 85 Nr.
2“ befindliche Akte berichtet: 1)
von einem Schreiben des Herzogs August vom 15. Januar 1620 an den
Erbzischof Johann Friedrich von Bremen, worin ersterer angiebt, daß
sein Verwalter der Münze zu Lauenburg, Hans Feustel, von des
Erzbischofs Münzergesellen in Vörde übel behandelt worden sei.
Feustel
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Nach Feustel kam der schon genannte Barthold
Bartels, der Schwiegersohn des Jonas Georgens, **) der bis zum Jahre
1624 im Amte blieb und wahrscheinlich nur als Münzmeister, nicht als
Pächter anzusehen ist, da wir für eine damalige Verpachtung der
Münze keine Beweise haben, während sich Bartels in einem von ihm
vorhandenen Schreiben selbst als Münzmeister bezeichnet.
Da aus der Zeit von 1624 bis 1645 keine lauenburgischen Münzen
bekannt sind, so ist anzunehmen, daß Herzog Augustus das Münzwerk
damals still stehen ließ; die hohen Wogen des Kriegssturmes
berührten auch das Herzogtum und wirkten lähmend auf Handel und
Wandel. Aus einer Untersuchung von Jonas Georgens in Lüneburg wissen
wir, daß von den lauenburgischen Doppelschillingen vom J. 1621 180
Stück auf die 7½löt. feine Mark und von den Schreckenbergern
90
Stück auf die 8lötige feine Mark gingen.
Als endlich Ruhe über das Herzogtum gekommen war,
____________________
sei dort gewesen und habe mit Vorwissen des erzbischöflichen
Münzmeisters einen in Vörde bereits entlassenen Münzergesellen
anwerben wollen, um ihn dem Münzmeister (der Name fehlt) in
Lauenburg zuzuführen. Dies sei dann hintertrieben worden. 2) Graf
Ernst zu Holstein und Schauenburg schreibt aus Pinneberg am
18./6.1620 an den genannten Erzbischof, daß das seinem Münzmeister
Christoph Feustel (der auch Feustling in einem anderen auf diese
Angelegenheit bezughabenden Schreiben genannt wird) von der Münze in
Altona gehörige, in Vörde beschlagnehmte Silber herausgegeben werden
möchte. 3) Auf diese selbe Angelegenheit bezieht sich nun ein
Antwortschreiben des Erzbischofs Johann Friedrich vom 1./8.1629, an
die Herzöge Franz Julius und Franz Albert, „Gebrüder zu Sachsen,
Engern und Westfalen“, deren erstes Schreiben in den Akten nicht
mehr vorhanden ist. Der Erzbischof sagt, er könne sich der vor
Jahren passierten Sache, als die Kipperey und Wipperey im heftigsten
Schwunge gewesen, wohl erinnern, daß Feustel damals wegen verbotener
Münze angehalten sei. Da aber die beim Münzwesen zu jener Zeit
angestellten Personen nicht mehr da seien, so bedaure er in dieser
Sache nichts mehr thun zu können.
**) Numismat. sphrag. Anzeiger 1885 Nr. 3.
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beginnt der Herzog wieder mit der Prägung. Es
sind uns zwei Thaler aus den Jahren 1645 und 1646 bekannt, ohne daß
man wußte, wo und von wem sie geschlagen sind. Die Akten geben
darüber etwas Klarheit, indem sie folgendes berichten:
„Zu wissen, als sonst von unser Unterthanen zum öfftern an- und
vorgebracht, wie es auch selbst erfahren, daß großer Mangel an
kleiner Münzsorte als Schillinge, Sechs- und Dreilinge verspüret
wurde, also, daß an Käufen und Verkäufen die Leute offenbar
verhindert, oder so noch selbige Münze zu finden, sie doch gar zu
geringe und untüchtig und nicht wieder ausgegeben werden konnte, bei
uns aber der Erbare Simon Timpe sich vor einen Münzmeister
angegeben, haben wir denselben nach beigebrachter glaubwürdigen
Zeugnisse zu unserm Münzmeister constituiret und bestellet. Thun
auch dasselbe folgendergestallt, daß er nemblich auf seine eigene
Unkosten sich ein Haus in unserm Städtlein Ratzeburg, wie auch alle
andern zum ganzen Münzwesen gehörigen Materialien und Sachen
anschaffe und nach besten seinem Vermögen und Fleiße darauf bedacht
sein soll, wie er unsere Münzregalien dermaßen fortsetzen könne, daß
uns deswegen keine Beschwerung, Verweis, Nachtheile, Schaden und
Schimpf zuwachse, sondern er dafür verantwortlich sei, wir dagegen
Ursach haben ihn zu schützen und zu vertreten; insonderheit aber
soll er dahin gehalten und verbunden sein, nach Inhalt der im Kays.
Röm. Reiche adprobirten und publicirten Münz- und Probierordnungen,
Edicta und Abschiede, auch seines uns geleisteten Eides die Ducatos,
wie auch die grobe Silbern Sorten an ganzen und halben Reichsthalern
ihres gewissen Gehalts und mit bestimmter anzahl und austücken auf
die Mark zu münzen, die kleinen Sorten aber, also
dreyschillingsstücke, einfach schillinge, sechs und dreilinge, wie
sie von den benachbarten, sonderlich aber der Stadt Lübeck
geschlagen werden anzufertigen, und auf den Probationstagen wo er
allerdings in den Reichsgeldern, den Reichssatzungen nachzukommen
und sich denselben gemäß zu
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bezeigen hat, rede und antwort anzugeben. Würde
er aber desfalls beschuldigt und überwiesen werden, soll er dafür
gehalten sein, und da wir solches erfahren sollen, alsbald solche
Münzsorten verboten, confisciert und ihn des Münzens hinfürder zu
enthalten, auferlegt, auch wohl nach Befindung bestrafet werden.
Aber das hat er sich verpflichtet, die Stempel auf sein Unkosten
graben und stechen zu lassen, dieselben aber bei seinem Abzuge uns
gegen ein freiwilliges Discretionsgeld zu übergeben, wie wir es auch
entgegen dahin gnädig erklärt, bei Bürgermeister und Rath dieses
unsers Städtlein dahin zu vermitteln, daß er gegen Erlegung einer
jährlich gewissen Zusteuer und recognition, die wir auf das
geringste behandeln lassen wollen, mit keiner bürgerlichen
Verpflichtung, auslagen oder einquartierungen der Soldaten,
wachehalten und contributionen solle belegert und beschweret werden.
Auch soll er bemächtigt sein, wenn sich die Läuten gefährlich
anlassen, seine Münzgeräthschaft auf unser Schloß zu bringen und
daselbst zu salvieren. Anlangend den Wardein, soll er sich um eine
qualificierte Person bewerben und uns denselben zum beeidigen
vorstellen und damit wir auf alle zu tragenden Fälle dieses
concedirten Münzwesens halber beim Niedersächs. Kreise desto besser
entschuldigt sein mögen, soll unser Münzmeister die geprägten
guldenen und silbernen, große und kleine Sorten nicht eher
verhandeln und ausgeben, sie seien denn zuvor von unserm beeidigten
Wardein, ob sie an schrot und Korn als dem Gehalte oder üblichen
gebrauche gemäß, in beisein eines unserer Bedienten, welchen wir
darum verordnen werden befunden und probiert worden. Schließlich ist
beliebet worden, so ferne wir unsere Münzregalien durch unsern
Münzmeister weiter fortsetzen zu lassen, oder er dasselbe
fortzusetzen keine Beliebung wagen würde, soll sowohl uns als ihm
eine halbjährl. Loskündigung zu thun freigelassen und kein Theil
weiter verbunden sein. Das zu Urkund ist dieser Vergleich
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verdoppelt verfertigt und jedem Theill eines
zugestellt worden. Als geschehen auf unserm Schlosse Razeburg, d.
14. Mai 1645.“
Nach diesem Kontrakte stellt sich also heraus, daß die Thaler des
Herzogs Augustus aus den Jahren 1645 und 1646, welche als Zeichen
„ein Herzchen, das oben mit zwei Zweigen besteckt ist“ tragen, von
Simon Timpe zu Ratzeburg geprägt sind. Auffallend aber ist es, daß
gerade von den im Vertrage genannten kleineren Münzen, deren Prägung
wegen des Mangels an Kleingeld ganz besonders betont wird, keine bis
jetzt zum Vorschein gekommen ist.
Timpe scheint übrigens während der kurzen Dauer seiner Thätigkeit
nur wenig gemünzt zu haben, wie aus dem Folgenden hervorgeht.
Derselbe beklagt sich nämlich beim Herzoge, daß ihn der Magistrat
von Ratzeburg aufs Rathaus zum Eidablegen gefordert habe; er sei
aber unter Berufung auf seine fürstlichen Privilegien nicht
erschienen, auch hindere ihn die Stadt in das von ihm gemietete Haus
zu ziehen. Auf die Anfrage des Herzogs bei dem Rate erwiederte
dieser am 16. April 1646 unter Anderem: „daß der Münzmeister
suppliciert an den Herzog, die Stadt wolle ihn hindern, nicht in das
gemiethete Haus einzuziehen, ist nicht ohne, und kommt daher, weil
er nunmehr vor ein Jahr an diesem Orte sich aufgehalten, des
Schutzes mitgenossen, aber sich nicht gebührend – vermöge E. f. G.
gnädigen schriftlichen Begehren – mit uns verglichen, und kann er
nimmermehr beweisen, daß man ihn nicht habe aufnehmen und dulden
wollen, da wir gerne sehen, wenn gute Leute bei uns wohnen. Aber wir
wissen bei dieser gefährlichen Zeit nicht, wessen wir uns von ihm zu
versehen haben, da er gar selten in seinem jetzigen Logement
anzutreffen, sondern meistentheils auf dem Domhofe sich befindet,
dem gesöffe nachgeht, ein übel Leben führt und die Nächte ausbleibt.
Zudem erfahren E. f. G. ja selber, daß er seinem erlangten
Privilegio keine Genüge thut, dergestallt er E. f. G. regal und
Münzwerk ganz liegen ließ.“
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Der Fürst wird gebeten, dem Timpe die Fortsetzung
des Münzwerkes zu befehlen und ihn zu veranlassen „sich so zu
zeigen, daß man keine Ursache habe sich zu beschweren, auch solle er
angehalten werden, der Stadt, so lange er bleibe ein Gewisses
jährlich zu geben, was der Billigkeit gemäß ist.“
Auf dem Briefe hat der Herzog in dorso bemerkt, daß
sein Rat und Präsident Bodo Leporinus, den Simon Timpe wegen des
Stillstandes des Münzwerkes befragen und ihm befehlen soll, weiter
zu arbeiten.
Damit hören die Akten auf und es ist wohl anzunehmen, daß Timpe, ein
arbeitsscheuer, unordentlicher und wahrscheinlich auch mittelloser
Mensch, sofort entlassen wurde *) und der Herzog die Ausmünzung
aufgegeben hat.
Aus der Zeit des Herzogs Julius Heinrich findet sich eine
Bekanntmachung desselben vom Juli 1656 aus Lauenburg, daß er „den
Ehrbaren und Kunstreichen Joh. Schultze zum Münzmeister von dato auf
ein Jahr verordnet, angenommen und bestellet“ habe. Das Münzhaus
soll reparieret werden (also das zu Lauenburg befindliche) und mit
„3 Ambosen, zween Blasbälgen, dreien Stockscheeren, eine Eiße (Esse)
und Dreiber“ versehen werden. Der von allen bürgerlichen Pflichten
freie Münzmeister solle seine Wohnung im Münzhause einrichten.
____________________
*) Simon Timp Vater war (nach Suchier, die Münzm. in Hanau) 1608
oder schon 1607 Münzmeister beim Grafen von Hanau und kommt dort im
Wormser Probationsedikt vom 2. April 1612 zuletzt vor.
Wahrscheinlich derselbe ist (nach Schlickeysen) 1613 Münzm. in
Bremervörde. Er scheint sich nirgends lange gehalten zu haben, denn
1615 war er in Stade, 1615-18 in Harburg,
1621 stirbt er. Simon Timp
Sohn war 1628 in jülichschen Diensten, 1640-44 in Glückstadt,
1645-46 in Ratzeburg und vom 31.12.1647-1650 in Wismar. Er hatte
drei Brüder: Thomas, Andreas und Peter, die gleichfalls Münzmeister
waren. Von Andreas, der beim König Johann Casimir von Polen
angestellt war, stammt eine Münze aus 8 löt. Silber zu
30 polnischen
Groschen her, die in Rußland und in der Provinz Preußen nachgeprägt
wurde und im Volksmunde Timpfgulden hieß.
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Im Reverse verspricht Schultze auf seine
Verantwortung und nach des heil. Reichs deutscher Nation Ordnung,
sowie „auf seine Kosten und Verlag Dukaten, Reichsthaler und kleine
Münze zu verfertigen und zwar für dieses Jahr wenigstens 100
in specie Thaler und an Dukaten, so viel als er kann Gold
fähig werden.“ Die kleine Münze soll er „nach der vom Fürsten
beliebten Quantität und nach der in Lübeck und Hamburg geltenden
gleichgültig zum wenigsten aber 7 lötig münzen“, wozu er gegen
gebührende Zahlung Holz und Kohlen erhalten soll. Alles was er auf
seine Kosten an Prägeinstrumenten anschafft und repariert, soll ihm
„nach Billigkeit“ bezahlt werden. Der Bestellungsvergleich wurde
doppelt ausgefertigt. Der Kontrakt wird am letzten August 1656
wiederholt und wahrscheinlich an diesem Tage perfekt.
Trotzdem aber bleibt es fraglich, ob Schultze in Thätigkeit getreten
ist, denn wir besitzen von Herzog Julius Heinrich außer einer vor
seinem Regierungs-Antritt geprägten Medaille, nur Goldmünzen,
nämlich 3 Dukaten aus den Jahren 1657, 1659 und
1662 (Schmidt,
Münzen Nr. 156-158) und von diesen tragen die Stücke von
1657 und
1662 als Zeichen „einen zwischen zwei gekreuzten Zainhaken aufrecht
stehenden Kleestengel“. (Der Dukaten von 1662 scheint eine
Neuprägung des Stückes von 1657 zu sein, nur daß man die Jahreszahl
verändert hat. Das Zeichen auf dem Dukaten von 1659 ist mir nicht
bekannt).
Da nun der Hamburger Münzmeister Matthias Freude das angegebene
Zeichen führte, Schultze aber sich schwerlich des gleichen bedient
haben dürfte, so stehen wir hier vor einem Rätsel, dessen Lösung nur
dann möglich wird, wenn wir genaue Kenntniß von dem Zeichen, dessen
sich Schultze bediente, erhalten.
Im Jahre 1659 sucht Julius Heinrich einen neuen Münzmeister und
beauftragt den in dieser Eigenschaft in Goslar angestellten Henning
Schlüter, derselbe möge veranlassen, „daß
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das von ihm empfohlene nützliche Subject für die
Münzstätte sich je eher je lieber auf des Herzogs Unkosten (per
posta) in Lauenburg einfinden möge“. Man reflektierte auf
einen ungenannten Münzmeister in Northeim, derselbe hatte aber
inzwischen eine neue Stellung angenommen und Schlüter konnte dem
Herzog, wie aus verschiedenen Briefen hervorgeht, keine geeignete
Kraft empfehlen.
Aus der folgenden Regierungszeit Julius Heinrichs, wie aus der sehr
kurzen seines Sohnes Franz Erdmann, liegen keine Münzakten vor,
dagegen enthält die Periode des letzten Herzogs Julius Franz ein
ergiebiges Material, welches uns von dem auch in Münzsachen sehr
umsichtigen Walten dieses vortrefflichen und thätigen Fürsten Kunde
giebt.
Vor Beginn der Ausmünzung seiten dieses Fürsten finden wir zwei
Ausschreiben desselben, aus dem März 1669, wonach die in großer
Menge in’s Fürstentum eindringenden geringhaltigen dänischen
Schillinge nur zu 6 Pfen. angenommen und ausgegeben werden sollen.
Am 18. August 1669 erfolgt eine gedruckte Verordnung ad
mandatum Serenissimi ducis proprium, daß die dänischen
Schillinge, weil die früheren Maßregeln nichts geholfen haben,
überhaupt nicht mehr angenommen werden sollen. Ebenso findet sich
noch ein gedruckter Befehl vom 13. Juni 1671, der ein verschärftes
Gebot gegen die Annahme der inzwischen wieder eingeführten dänischen
Schillinge und Sechslinge enthält: „Wer diese Sorten nach abfließung
von 14 Tagen noch annimmt oder ausgiebt soll für jeden Schilling
1
Gulden Strafe bezahlen.“
Inzwischen hat im Jahre 1670 die Ausmünzung begonnen, denn ein
Dukaten und ein Thaler tragen diese Jahreszahl. Außerdem findet sich
eine Angabe über die frühere Ausmünzung bei den Akten, die freilich
undatiert ist, aber aus dieser Zeit herrührt. Diese Aufzeichnung ist
ungenau und stellt die früheren Verhältnisse weit glänzender dar,
als wir
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gefunden haben, denn sie bezweckte, den Fürsten
wieder zur Aufnahme der Ausprägung zu bewegen.
Diese Aufzeichnung lautet:
„Wie das Münzwesen in hiesigem Fürstenthumb mit Nutzen fortzusetzen,
davon ist in dem Archivo ein ziemlich Convolut. Herr Hertzog Frantz
hatt ao 1609 einen Münzmeister bestellet und den Vorschuß gethan,
hiernach ao 1616 ist solches Regale einem Portugiesen aus Hamburg
verheuret worden, welcher dafür jährlich 2000 Rthlr., harte
Reichsthaler gegen kleine Müntze in die fürstl. Kammer geliefert,
(!) dabei sich verpflichtet, gülden, (!) Silbern und Kleine Müntze
nach des heil. Reichs und Niedersächs. Kreises Ordnung zu
verfertigen und auf seine eigene Unkosten auf die Probiertäge zu
schicken, welches aber jetzo nicht geschehen darf und werden die
Kleinen Sorten jetzo so gültig nicht gemacht; dahero das Müntzwesen
jetzo hoher zu verpachten. Es hat auch etliche Jahr (!) einen
ziemblichen Fortgang gehabt, also daß fast wöchentlich auf 100 Mark
lötiges Silber vermünzet worden. Von dem gemüntzeten Gelde ist
nichts mehr vorhanden (!). Die Abriß aber der Goldst., Reichsth.,
halben Thaler und allerhand Kleinen Sorten liegen bei den Akten (!
diese Abbildungen fehlen jetzt). Ihr Hochf. durchl. könnten
ebenfalls, da sie den Vorschuß auf etwa 2 oder 3000 Rthlr. nicht
thun wollen, solches Regal auf gewisse Jahre verpachten und werden
sich zweifelsohne in Hamburg welche finden, die desfalls einen
Contrakt eingehen. Die Stadt Lübeck hat anstalt gemacht, an jetzo
für 12000 Rthlr. einzelne Schillinge münzen zu lassen, dieselben
sein zwischen 6 und Siebenlötig, ist also ein guter Vortheil darbei
und müßte umb die Specialia ein Kunsterfahren Mann befraget werden.“
Ob die aus dem Jahre 1670 stammenden Münzen in Ratzeburg geprägt
wurden, ist nicht mit Gewißheit anzugeben, da es feststeht, daß der
Herzog wenigstens größere Stücke auch auswärts z. B. in Nürnberg
herstellen ließ; aber die Ratzeburger
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Münze muß damals schon in Thätigkeit gewesen
sein, weil sich in den Akten die Annahem des Wardeins Paul Petersen
findet.
Der Revers desselben ist freilich undatiert, aber da bereits am
25.
Februar 1671 Johann Bartholomäus Bauer als Wardein angestellt wird
und in diesem Dienste bis zur Einstellung des Münzebtriebes bleibt,
so kann Petersen nur in der vorhergehenden zeit angestellt gewesen
sein und zwar unter dem Münzmeister Henning Ilders, der gewiß schon
1670 der Münze vorgestanden hat, denn am 19. August
1671 wird dieser
von den Räten „vorgefordert und ihm die Willensmeinung Sr. Durchl.
eröffnet“. Hat es nun dem Ilders in seiner Thätigkeit in Ratzeburg
nicht gefallen, oder war man mit ihm nicht besonders zufrieden, das
ist nicht mehr nachweisbar, jedenfalls war er gesonnen fortzugehen,
wie ein vom 23. Mai 1671 vom ihm zu Lüneburg ausgestelltes Schreiben
an den dortigen Magistrat ersehen läßt. Er sagt darin, daß er beim
Herzog von Sachsen-Lauenburg angestellt sei, daß aber seine Zeit um
und er frei wäre und deßhalb der Stadt Lüneburg seine Dienste als
Münzm. anstelle. Die Stadt nahm in aber nicht und Ilders blieb in
seiner alten Stellung. Am 5. October wird ein Kontrakt aufgesetzt,
nach welchem Ilders für ein Jahr die Münze, auf der er ganze und
halbe Markstücke, doppelte und einfache Schillinge, sowie Sechslinge
nach lüb. Fuß schlagen soll, für 1000 Reichsthaler jährlich (250
Rthlr. vierteljährlich zahlbar) auf seine Kosten in Pacht nimmt. Die
vorhandenen Instrumente erhält er ausgeliefert, hat sie aber beim
Aufhören des Kontrakts so, wie er sie erhalten, wieder abzuliefern.
Thaler und Dukaten soll er, wenn ihm das nötige Metall geliefert
wird, für den Fürsten umsonst liefern und für Niemand weiter münzen.
Ratzeburg hat er nicht zu verlassen und muß 1000 Rthlr. Kaution
stellen. Der Kontrakt tritt mit dem Beginn der Ausmünzung in Kraft.
Am 7. October wurden dem Ilders die Münzgeräte,
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worüber ein Inventar vorhanden ist, durch
Zacharias Ignatius Miles ausgeliefert, was der Not. publ.
Andreas Freyberg bezeugt.
Ilders ging darauf nach Hamburg und überredete dort die Aelterleute
des Kleinbinder- (Böttcher) Amts eine Bürgschaft von 1000 Rthlr. für
ihn zu übernehmen; der Magistrat von Hamburg beglaubigte dieselbe.
Ende December trifft Ilders wieder in Ratzeburg ein und läßt dann
wenige Tage später, nach Annahme der Bürgschaft mit dem Prägen
beginnen. Als Wardein wurde, wie schon gesagt, Joh. Barth. Bauer
angestellt.
Ilders münzte nun während des Jahres 1671 bis Anfang März
1672,
bezahlte aber von der Pacht nur 100 Rthlr.
Auf das Drängen der Räte am 8. März erklärt Ilders, daß er
augenblicklich mit einer neuen Ausmünzung beschäftigt sei, aber über
8 Tage die Pension in Ordnung bringen wolle, „daß Seren. gn.
sollte zufrieden sein.“ Er habe vor, nach Hamburg zu reisen und sich
mit seinen Bürgen zu vernehmen, „auch hoffe er dahin zu gelangen,
daß er die Pension ein Vierteljahr vorausgebe.“
Am 21. März sehen sich die Räte in die Notwendigkeit versetzt, dem
Herzog schreiben zu müssen „daß gestrigen Tages der Münzmeister
nahmens Henning Ilders heimlich ausgetreten und entwichen sei, und
daß er Sr. Hochf. Durchl. keinen Abtrag gethan und reliqua
praestiret sondern auch noch von Dero Soldatesque
einige Mannschaft mit sich von dannen geführet.“ Infolgedessen
wurden alle Amtspersonen ersucht auf den Ilders zu fahnden und ihn
sammt der flüchtigen Mannschaft festzuhalten.
Zu gleicher Zeit erhielt das Böttcher-Amt eine Aufforderung sich der
Bürgschaft für Ilders zu erinnern und 900 Rthlr., sowie den sonst
erlittenen Schaden zu bezahlen, da der Schuldner gestern entwichen
sei und von seiner Pension von 1000 Rthlr. nur 100 bezahlt hätte.
Bereits am 24. März läuft ein Schreiben des Böttcher-Amts bei den
Räten ein, daß man
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von einer Bürgschaft für Ilders nichts wisse,
denselben gar nicht kenne und daher an ein Mißverständnis glaube.
Inzwischen wurde in Ratzeburg das nachgelassene Münzgerät des
Entwichenen im Münzhause durch Musketiere bewacht und am 3. April
nach vollzogener Inventur durch den Kammerschreiber Johann Wemsel
und nach eingeholter Erlaubnis des Kommandanten von Falckenberg zu
Neuhaus auf das Ratzeburger Schloß, die Magnusburg, gebracht, wobei
sich herausstellte, daß mehr an Münzgeräten vorhanden war, als
Ilders empfangen hatte. Der Hausvogt Andreas Warckendorff gab eine
Bescheinigung, daß er das Gerät empfangen und in der alten
Silberkammer untergebracht habe.
Im Inventar sind an Stempeln aufgeführt: 14 Doppel-Schilling
Obereisen mit 2 eisernen Stöcken. Ein Thalerstück Obereisen, zwei
Obereisen zum Doppel-Markstück, zwei Obereisen zum Markstück, ein
Dukatenstück Obereisen, 22 Doppel-Schilling Obereisen, drei
Obereisen zum Markstück und ein Unterstock zu einem alten Thaler.
Da man erfahren hatte, daß Ilders nach Hamburg geflohen, dort aber
verhaftet war, so sandte man den Zöllner Franz Marggraff aus Wentorp
nach Hamburg, um ihn zu vernehmen, was er etwa von den Geräten von
anderen Leuten entliehen hätte; es waren nämlich von verschiedenen
Personen Klagen eingelaufen, daß Ilders von ihnen noch Sachen hätte;
so von der Wittwe Ursula Catharine Steinerin in Ratzeburg wegen
eines Bettes mit Zubehör, von Hans Jacob Willich von dort wegen
verschiedener Mobilien, vom Münzmeister Henning Kemper auf dem
Domhof wegen zweier großen Schmelztiegel (die dann laut Quittung
zurückgegeben wurden), endlich von der Wittwe des Münzmeister Stör
in Wismar wegen der dem Ilders am 15. October 1670
gelieferten aber
nicht von diesem bezahlten Münzgeräte. Der nach Hamburg gesandte
Marggraff hatte ferner den Auftrag, das Kleinbinder-Amt zur Zahlung
der Bürgschaft zu veranlassen, oder gegen
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dasselbe im Falle der Weigerung bei der Hamburger
Obrigkeit Hülfe zu suchen. Als nun Marggraff in Hamburg erschien,
machte er die unangenehme Entdeckung, daß der dortige Magistrat den
Ilders hatte laufen lassen und daß derselbe spurlos verschwunden
war. Von dem Kleinbinder-Amte verlangte man jetzt 900 Rthlr. nebst
allen Kosten und Schaden, sowie ferner 3000 Rthlr. für die von
Ilders aus der Feste entführten 3 Musketiere.
Die Aelterleute des Amts sahen nun ein, wie gedankenlos sie bei der
Ausstellung der Bürgschaft gehandelt hatten und baten in einem
Schreiben vom 19. April den Herzog um Nachlaß, da sie sonst an den
Bettelstab kämen. „Sie seien verführt und persuadirt
durch diesen Schelm, der ihnen viel Schaden und Unkosten gebracht
habe“. Der Hamburger Magistrat unterstütz diese Bitte und bemerkt
dazu, daß er „ohne ordentlichen Prozeß nicht gegen die Leute
vorgehen könne“. Wolle aber der Herzog vorgehen „unter Bestellung
eines gerichtlichen Anwalts und gerichtlicher Citation der
Supplicanten“, so wolle der Magistrat die Angelegenheit unparteiisch
und schleunig erledigen.
Ueber die Freilassung des Ilders und den ungünstigen Verlauf dieser
Angelegenheit war man aber in Ratzeburg so erbittert, daß man den
nieders. advocatus fisci, Nicolaus Meyer, der bereits
im April in Hamburg mit dem in der Erichstraße wohnenden
Bürgermeister verhandelt, aber erfahren hatte, daß von den armen
Leuten des genannten Amts nichts zu holen wäre, nochmals nach
Hamburg sandte, mit der Anweisung, „die Bürger gerichtlich zu
belangen und zur execution zu bringen. Sollte über
Verhoffen das Geld nicht völlig eingestrichen werden können, so
sollten die Bürger gefänglich eingezogen und in den Schuldthurm oder
einen ähnlichen dort üblichen Ort gebracht werden, weil sie
dolose gehandelt hätten, indem sie eine so hohe Summe für
die sie gebürgt, nach ihrem eigenen Schreiben gar nicht gehabt, noch
jetzo haben. Sie sollten nicht eher wieder losgelassen werden bis
alles bezahlet“.
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Am 9. Mai berichtet Meyer, daß er den Advocat und
procurator ordinarius superioris judicii Matthias
Schele als Prokurator angenommen habe, der die Sache gern besorgen
wolle, aber auf die Weitläufigkeit dieses Prozesses, der Jahr und
Tag dauern könne, verweise; auch müsse der Prokurator noch eine
Vollmacht, sowie das Original der Kaution haben. Der Prozeß scheint
sich wirklich sehr in die Länge gezogen zu haben, denn am 14. März
1673 schreiben die herzoglichen Räte Christoph Heintze und Andreas
Bunckenburg an den Magistrat zu Hamburg und erinnern ihn an sein
früheres Versprechen, die Beschleunigung des Prozesses zu
veranlassen. Hiermit schließen die Akten über den Fall Ilders.
Um den Münzbetrieb nicht stillstehen zu lassen, berief der Herzog
gleich nach Ilders’ Flucht einen neuen Münzmeister namens Johann
Wagner, mit dem er einen ähnlichen Kontrakt wie mit Ilders macht.
Die Abweichungen die darin vorkommen, sind folgende: Der Münzmeister
prägt auch doppelte Markstücke; er erhält jährlich etwas Ellernholz;
er kann nach Belieben münzen, soll aber dabei mehr auf die
Anfertigung von doppelten und einfachen Markstücken, als von
Schillingen sehen.
Als Pension zahlt er jährlich 600 Rthlr. und zwar in
¼jährlichen
Rathen praenumerando. Von einer Kaution möchte man
absehen, wünscht Wagner, da er ja die Pacht vorausbezahlte, sonst
wäre er übrigens erbötig eine Kaution zu beschaffen. Wann der
Kontrakt mit Wagner begonnen hat, wird nicht berichtet, aber sicher
vor dem 13. Juli 1672, weil an diesem Tage der Wardein Bauer den
herzoglichen Räten meldet, daß er die neuen Stücke des Münzmeisters
probieren wolle, worauf ihm bedeutet wird, dies seinem Eide und
seiner Pflicht gemäß zu thun. Wie lange Wagner’s Thätigkeit gedauert
hat, läßt sich schwer aus den Akten, welche seinen Namen überhaupt
nur einmal angeben und ihn gewöhnlich einfach „Münzmeister“ nennen,
ersehen.
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Die Münzen mit seinem Zeichen: die Buchstaben I.
W. reichen nur bis 1673, wo in der Ausmünzung des kleinen Geldes ein
Stillstand bis zum Jahre 1678 stattfindet, während der Herzog die
größeren Stücke weiter schlagen läßt, aber sicher auswärts,
wahrscheinlich in Nürnberg.
Am 25. Juni 1673 kauft der mecklenburgische Münzmeister Henning
Kemper auf dem Domhofe zu Ratzeburg verschiedene Gegenstände von dem
Münzgerät des Ilders für 30 Rthlr.; als Grund des Verkaufes ist der
betreffenden Notiz beigefügt: „weil der Münzmeister entlaufen und
das Münzgerät nicht wird geliefert.“
Bei den Akten liegt ein Brief vom 25./15. October
1673 an den Rat
Andreas Bunckenburg von einem Collegen namens Hoster (Hosters,
möglicherweise auch Jaster, da undeutlich) aus Neuhaus, worin
verlangt wird, daß der Münzmeister seinen Abschied erhalten die
Sachen, welche er laut Inventar bekommen, abliefern soll. Mit der
Pension hätte es seine Richtigkeit. Als Randbemerkung beim Worte
„Abschied“ steht: „ist den 17. October geschehen.“
Wahrscheinlich bezieht sich dieses Schreiben auf die Entlassung des
Wagner.
Der einstweilige Stillstand in der Ausprägung kleiner Münzsorten
wird wohl dadurch zu erklären sein, daß der Niedersächs. Kreis
einige Reformen im Münzwesen anzubahnen bestrebt war; man wollte
auch verhindern, daß die guten vollwichtigen Stücke ausgeführt oder
umgeschmolzen und daß geringhaltige Münzen eingeführt wurden. Daher
setzte man auf den 6. Februar 1673 einen Münz-Konvent zu Hamburg an,
der von den Fürsten und Ständen des Kreises durch Abgeordnete, von
seiten des Herzogs Julius Franz durch den Rat Christoph Heintze
beschickt wurde. Diesem Tage folgten weitere Zusammenkünfte am
16.
März, 8. April, 2. Mai, 26. August und
20. December, doch wurde an
diesen Tagen
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so viel wie gar nichts erreicht, da man sich über
die vorgeschlagenen Devalvationsmittel nicht einigen konnte, so daß
schließlich nur einige dänische Münzsorten, Lübecker Dütchen und
Lübecker und Hamburger Sechslinge devalviert wurden.
Man setzte allerdings noch einen weiteren Termin auf den 1. Mai
1674
fest, derselbe kam aber gar nicht zu Stande.
Im Jahre 1678 beginnt die herzogliche Münze neue Thätigkeit zu
entwickeln. Die Akten führen darüber folgendes an.
Am 2. December 1677 quittiert der Münzmeister Laurentz Wagener für
sich und seinen Bruder (wahrscheinlich der schon genannte Joh.
Wagener) über eine Summe von 800 Rthlr., die er durch den
Vice-Kanzler Eichel zur Fortsetzung des Münzwesens erhalten hat und
in 2 Jahren mit vierteljährlicher Abtragung vom 1. Februar
1678 an
bezahlen will. Am 20. December 1677 erläßt dann Herzog Julius Franz
zu Neuhaus eine Bekanntmachung, daß er den Laurentz Wagener zum
Münzdirektor bestellet habe und daß letzterer im alten Schlosse zu
Lauenburg am 1. Februar 1678 mit dem Ausprägen von doppelter und
einfacher Drittelmünze beginnen werde, welche nach dem Fuße, wie er
in den benachbarten mecklenburgischen Städten beobachtet werde,
nämlich die Mark fein auf 11 Thaler 4 gute Groschen und nicht höher
ohne ausdrücklichen Konsens, geschlagen werden sollen. Dieser Fuß
soll genau innegehalten werden, der Silberkauf möge so hoch steigen
wie er wolle. Der Münzmeister hat den Wardein zu besolden und
letzterer soll stets beim Schmelzen, Abwiegen und Aufziehen zugegen
sein, von jeder Schmelze etwas aufheben und es in der Fahrbüchse
wohl verwahren – die leichten Stücke hat er auszuschießen.
Der Fürst behält sich die Abschaffung des Wardeins – augenblicklich
Bartholomäus Bauer – so oft als es ihm beliebt,
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vor. Nach dem Vorschuß zu urteilen, den Wagner
erhalten hat, wie nach der Abfassung des Vorstehenden hat der Herzog
die Münze nicht verpachtet, sondern selber Gewinn und Verlust
getragen.
Am 3. Juni 1678 probiert der Wardein Bauer unter Ablegung eines
Eides, die von Wagener mit Hülfe seines Bruders geschlagenen
doppelten Markstücke, es wird aber nicht erwähnt, wie sie
ausgefallen sind. Dagegen weiß man aus anderen Berichten, daß sie
sehr geringhaltig waren, namentlich den nach Zinna’schem fuße
geprägten Gulden gegenüber. Diese lauenburgischen Doppelmarkstücke
(auch 2/3 oder Gulden genannt) müssen in kolossaler Menge geschlagen
sein, weil sie jetzt noch so häufig vorkommen. Die drei Sterne,
welche auf ihnen wie auf kleineren Münzen der Jahre 1678 und
1679
erscheinen, sind das Zeichen Laurentz Wageners, denn er führt ein
Wappen mit 3 Sternen (2 zu 1 gestellt), wie der Abdruck seines
Petschafts am Fuße seines Reverses vom 20. December
1677 beweist.
Länger als bis 1679 wird die lauenburger Münze nicht in Thätigkeit
gewesen sein, da die kleine Münze mit diesem Jahrgang aufhört und
größere Sorten, wie früher schon, auswärts geprägt wurden. Auch
hören hier die Münzakten auf, deren letztes Stück vom 28. Juli
1679
auch in diesem Berichte den Schluß bilden möge. Der Herzog Julius
Franz giebt nämlich in einem Ausschreiben „allen getreuen Ständen an
Ritter- und Landschaft, wie auch allen Eingesessenen gnädigst zu
wissen. Demnach wir bei unser Münze zu Lauenburg durch unsern
Münz-Direktorem etliche 1000 Reichsthlr. an Sechslingen wie auch
doppelten Markstücken münzen und verfertigen zu lassen die gnädigste
Verordnung abgegeben. Als befehlen wir hiermit allen und jeden
obgedachten Unsers Herzogthums Eingesessenen und bedienten
Unterthanen, Einwohnern auf dem
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Lande und wie sie sonsten Namen haben mögen, daß
sie diese Münzen zu dem Werthe als sie ausgemünzet anzunehmen haben.
Ratzeburg, 28. Juli 1679.
ad mandatum
Serenissimi ducis proprium.“
Die erwähnten Sechslinge waren sehr geringhaltig und wurden daher
außerhalb des Herzogtums nicht für voll angenommen. Auf eine
Beschwerde der Ritter- und Landschaft, welche diesen Nachteil für
die Landesunterthanen betont, bemerkt der Regierungspräsident zu
Ratzeburg unterm 19. Mai 1680, daß von jetzt an Niemand gezwungen
werden soll, diese Sechslinge höhe anzunehmen, als es in den
benachbarten Ländern und Städten geschieht. (Archiv zu Gudow).
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