Dies von Herzog Franz
II. von Lauenburg im Jahre 1618 angelegte, von
ihm mit einer eigenhändig unterzeichneten und mit seinem
„fürstlichen Daumensecret“ untersiegelten Autorisation versehene
Buch befindet sich im Besitz des Hamburgischen Staatsarchivs und ist
von dem Archivar Herrn Dr. O. Beneke dem Verein zur
Ein- und Durchsicht gütigst zur Verfügung gestellt. Der Zweck dieser
Anlegung scheint eine Feststellung der Leistungen gewesen zu sein,
die zunächst den fürstlichen Unterthanen im Amt Lauenburg oblagen
und bezüglich derer bis dahin einige Unklarheit und Vewirrung
geherrscht haben muß. Dies müssen wir aus der obgedachten
fürstlichen Autorisation schließen, die wir zunächst hier wörtlich
wiedergeben:
„Nachdehme wir von Gottes Gnaden Frantz, Hertzogk zu Sachsen,
Engeren und Westphalen auf vielfaltiges vndertheniges anhalten
Vnserer Vnderthanen Vnseres Ampts Lowenburgk alle Ihrer Acker,
Wiesen vnd Höfe, ohnlangst im verlaufenen 1600 Jahre
In Beysein Vnserer eigenen persohne, nachmessen vnd Huefschlagen
lassen, Vnd domalig befunden, das vnter Ihnen eine grosse
Vngleicheitt der Jehrlichen außgebenden Pächte, Zinsen vnd pflegen
gewesen, dadurch viele verkurtzet, vnd endlich in armuht
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solten gerahten sein, Welchem Vnheil Wir aus Landes- Fürst- und
Väterlicher vorsorge bey Zeiten vorgebawet, eine gleichheit
getroffen, Vnd alles, was Jeder hinfüro iehrlich außgeben vnd an
diensten leisten solte, in ein new Landtbuch Zu der Zeit bringen vnd
verzeichnen laßen, Nun aber sieder dehme (seitdem) an newen pächten
vnd Zinsen mehr datzu kommen, Dahero Wir veruhrsachet, es alles in
gegenwertiges buch richtig bringen zulaßen.
Vnd weile derselben ZWEY gleichs lauts gefertiget, Davon Wir dieses
in Vnsere Cammer genommen, das Ander Vnserm jetigen Amptschreiber
zur Lowenburgk im Ampte zu haben, Vnd Er, sowol seine Successores
darnach einzufoderen vnd ihre Ampts rechnungen Zuthunde, vberreichen
vnd anbefehlen laßen, Selbiges buch bey vormeidunge Vnserer hohesten
Vngnade, in gute acht vnd verwahrunge zu nehmen, darein nichts,
außbenommen der Vnderthanen namen, wan die Höfe vnd Erbe mutiret,
ohne Vnseren vnd der Vnserigen gnedigen Vorbewußt zu corrigiren,
Sondern da irgendt was vorfallen oder newes datzu kommen müchte,
dasselbe hinten dem Schluß sein reichlich einschreiben damitt die
Summa Summarum nicht verrucket pleibe. – So seind Wir der gnedigen
Zuversicht, Sie solchem Gebott in vnderthenigem gehorsamb nachkommen
werden.
Vkhrkundtlich haben Wir Vnser Furstlich Daumen Secret hieunten
gedrucket vndt mitt eigener handt vnterschrieben. Geschehen auff
vnserer Vehste Newenhause (Neuhaus) den 26. tagk May
Anno Christi Ein Tausend Sechs hundert vnd Acht Zehenn.
(L. S.) Franz H. zu Sachssen etc.
Dieser Anweisung entsprechend sind dann in dem Buch die einzelnen
Dörfer des Amtes Lauenburg (also auch die bei der Abtretung
Lauenburgs bei Hannover
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verbliebenen, linkselbischen) und in ihnen die einzelnen leistungs-
und abgabenpflichtigen Grundbesitzer, sowie die ihnen obliegenden
Leistungen aufgeführt und verzeichnet und bis in die Mitte des
vorigen Jahrhundets fortgeführt. Wir finden darin von linkselbischen
Ortschaften die Dörfer Barförde, Hittbergen nebst Brackgarrelstorff
und Wendewisch, Sasendorff (Sassendorf), Hohnstorff, Fleck
Artlenburg, Awendorff, Tespe mit Marschacht. Darnach folgen die bei
Abtretung Lauenburgs an Dänemark dem Amte Lauenburg verbliebenen
Ortschaften Krützen, Kruckow, *) Schnackenbeche (Schnakenbek),
Tesperhuede , **) Besenhorst *) (später zum Amt Schwarzenbek
gelegt), Geisthacht (später lübeckisch-hamburgisch, jetzt
hamburgisch), Wordt, *) Johanwarde (Hamwarde), Wiershop (später und
auch jetzt zu Gültzow gehörig), Lutow (Lütau), Wangelow,
Bartelstorff, Fitzen, Buchen („Jügen Rittmüller S. wittibe
Bawermeisterin.
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*) In Krukau, Besenhorst und Worth wurde von einigen Stellen der
KÖNIGSPFENNIG entrichtet. Wir finden bei Krukau: „Heine
Bawermeister, hatt 1 Huefe, gibt 2
Koninges Pfenninge aufn abendt Trium regum bey Straffe 60
Mark.“ Bei Besenhorst finden wir: „Henneke Riekke Hatt 1
Huefe Landt, gibt: Einen Koninges Pfenning auf abendt Trium regum
bey Straffe 60 mark“ und „Jochimb Schlatow, Hatt
1 Huefe landt, gibt Einen Koninges Pfenningk auf abendt
Trium regum, bey Straffe 60 Mark“; ebenso
Catharina Zien, Bauermeisterin, und Thies Riekke, Hufner, welche
auch je 1 Königspfennig zahlen. Endlich bei Worth:
„Marten Khyn, Hat 1 Huefe Landt, gibt Einen Koninges Pfenningk aufn
abendt Trium regum bey Straffe 60 Mark“. Diese Abgabe
ist, was Krukau und Worth betrifft, bis zum Jahre 1847
an das Amt Lauenburg entrichtet und erst seitdem mit in den
stehenden Gefällen berechnet worden, wie Linsen, Handb. S. 268
bezeugt. Bemerkenswerth ist, daß eine hohe Geldbuße auf die nicht
rechtzeitige Entrichtung dieser geringfügigen Steuer gesetzt war.
Ueber den Ursprung derselben ist zu vergl. v. Duve, Mittheilungen
etc. S. 36. Nach ihm bildete der Königspfennig ein
Zeichen der Anerkennung des Reichsoberhaupts (des Königs) von Seiten
der Markleute d. i. derjenigen Wehrmänner, denen die Vertheidigung
der Mark oder des Gau’s oblag und
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Anitzo Frantz Christoff Schumacher Zöllner alda. - - Hat auch
den Herrenhoff, darein fallen 4 schf. Korn. Hatt die
Burgwiese ***) darauf werden ohngefehr 6 Fueder Hew gewonnen. Dienet
neben dem Bawermeister zur Fitzen, wan an der Buchener Schleuse
Gebawet wirt, vnd muß einen duchtigen Kerl, wan der Solder gemeihet
wirt, schicken, der das Volck zur Arbeit treibet“), Pötrow, Witzeze,
Basedow, Buchhorst, Lantze. Darnach folgt die „Statt Lowenburgk“ mit
den Einwohnern, die im Amtsbezirk Grundbeseitz und dafür zu steuern
hatten, dann die „Newestatt Lowenburk“, der Holewegk (Vorstadt im
Amtsbezirk), Oben der Brugke (desgl.) und Unterm Berge (desgl.) –
Nach der „Summarum Summa aller jährlichen Ufkunfft des Fürstlichen
Ampts Lowenburgk“ gaben die dazu gehörigen
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die, um dauernd an die Mark oder den Gau gefesselt zu sein, mit
Grundbesitz, den man ihnen zuwies, seßhaft gemacht waren. Wie dem
auch sei, jedenfalls ist diese noch bis in die Neuzeit hinein
erlegte Steuer uralt.
**) Bei Tesperhude heißt es: „1. Philip Pfeifer,
Zöllner Hatt 1 ½ Viertel Landt vnd eine Kleine Wiese
in der Marsch bey den Awendorffer wiesen, von 1 Fueder
Hew, gibt nichts, hat auch das Werder frey, vermuege F. g.
Vorschreibunge, dienet F. g. mit einem reisigen Pferde.“ Dieser
Philip Pfeifer war zu Oedenburg in Ungarn am 24. Juli
1586 geboren, erst lauenburgischer Feld-, hernach
Hoftrompeter und Zöllner in Tesperhude, welchen Dienst er 18
Jahre verwaltet hat. Von dort ist er als Elbzollverwalter nach
Lauenburg befördert worden und nach einer 24jährigen
Dienstzeit am 9. Oct. 1658 verstorben
(G. Strasberg, Denkmal der Zimmermann, Blechfeßer, Pfeiffer und
Fritschen Famil. Hamb. 1720).
***) Interessant ist, daß bei Büchen eine Burgwiese angegeben wird,
da doch von einer in oder bei Büchen gelegenen Burg geschichtlich
nichts bekannt ist. Man könnte aber diesen Umstand als eine
Bestätigung der auch von v. Kobbe gehegten Vermuthung ansehen, daß
in Büchen die von Carl dem Großen angelegte Burg HOCHBUCHI gestanden
habe. Bekanntlich ist die Frage, wo Hochbuchi gelegen habe, sehr
bestritten. man vergl. v. Kobbe Geschichte Lauenburgs I.
S. 48-49.
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298 Huefe landes („2schff. vnd 4 ½
spindtt korn einsaht“)(„ohne der Priester vnd Coster länderey“)
ordinari 2583 Thaler 8 ßl. 7 ½
Pfg. (738 Thlr. 10 ßl. 2
Pfg. Woldtfuhrgeldt, 754 Thaler 15 ßl
6 ½ Pfg. Michaelisgefälle, 967 Thaler
18 ßl. 6 Pfg. Ablager „vff Ostern“,
122 Thaler 22 ßl. 0 Pfg.
Johannisgefälle, 8 ßl. 5 Pfg. „an
3. Köninges Pfenningen vfn abendt Trium regum“),
ferner 277 Schneidelschweine, 312 Gänse,
1637 Hühner, 6077 Eier, 48
Scheffel Mehl, 118 Drompt 7 Scheffel
Roggen, 200 Drompt 4 Scheff. 4
Spint Hafer, 290 ¾ Pfd. Flachs, 1243
Pfund Flachs oder Hede „werden gespunnen“. Die Lauenburger mit den
Vorbürgern zahlten an Garten- und Landheuer, Wisch- und Dienstgeld
um Michaelis 209 Thaler 10 ßl. ½
Pfg. und 77 Rauchhühner. – Nachgetragen ist dann noch
Juliusburg mit Thömen, vormals Abbendorff, welches Herzog Augustus
von Lauenburg Ao. 1620 dem Franz Heinrich v. d.
Kettenburg abgekauft und dem Amte Lauenburg zugelegt hatte.
Schließlich sei hier noch angeführt, in welcher Weise nach dem
„Landtbuch“ die Bauern zu Kriegsdiensten herangezogen wurden. Wir
finden z. B. bei Barförde folgendes: „Die Barförder, so allhier mit
namen laut der Reuter rolle vorzeichnet sein, haben Jeder einen Baum
zur reuter rustunge empfangen, Sollen dafür Jeder zeit vf erforderen
in nohtfällen mit einem reisigen Pferde, rüstunge, buchsen und
anderen datzu gehorigen sachen die fertig sein erscheinen, Vnd
sollen die rustungen vnd Zeuge bey Jedem erbe erblichen pleiben.
Desgleichen haben alle die Bawleute (Bauleute=Hufner) in diesem
Ampte ein Jeder einen Baum Zur rustunge empfangen, Seindt derowegen
mit den Barforderen wegen der Musterunge in gleicher
gerechtigkeitt.“ (Folgt die Reuterrolle.)
Hiernach scheint der Herzog seinen zu Kriegsdiensten verpflichteten
Bauern zur Equipirung nicht Geld, sondern
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anstatt desselben Bäume aus der Forst gegeben und
ihnen überlassen zu haben, die Bäume zu verkaufen und aus dem Erlös
sich Rüstungen, Büchsen etc. anzuschaffen. W. D.
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