Barber-Lyaschenko-Vertrag 1945 ('Gadebuscher Vertrag') Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg, Ratzeburg KA7797Der Text folgt der Veröffentlichung: Richard Erich "Der Austausch von lauenburgischen Grenzgebieten durch die Besatzungsmächte im November 1945". Lauenburgische Heimat, Neue Folge, Heft 87, S. 34-52. Das Barber-Ljaschtschenko-Abkommen (auch Barber-Lyaschenko-Abkommen) war ein Abkommen zur Grenzbereinigung im Bereich östlich des Ratzeburger Sees und des Schaalsees. Auf diese Weise kamen die Nachbargemeinden Ratzeburgs: Bäk, Ziethen, Mechow und Römnitz zum Kreis Herzogtum Lauenburg. Im Austausch kamen die lauenburgischen Gemeinden: Dechow, Groß und Klein Thurow und Lassahn zur sowjetischen Besatzungszone. ANLAGE 1 A b s c h r i f t . Wir, die Unterzeichneten, Vertreter des Ober-Kommandos der Roten Armee, Gen.-Maj. L y a s c h e n k o, einerseits, und Vertreter des Hauptquartiers der Brit. Rheinarmee, Kommandeur der 15. (Schottischen) Inf. Div., Gen.-Maj. B a r b e r, andererseits jeweils gebührend ausgestattet mit der besonderen Vollmacht, für das betr. Kommando zu handeln, haben den gegenwärtigen Vertrag abgefaßt über die zwischen den sich gegenüberstehenden Truppen der Roten Armee und den Truppen der Britischen Armee bestehende Grenze und haben vereinbart, folgende Änderungen durchzuführen:
Anlage: Karte im Maßstab 1 : 50 000,
Bevollmächtigt vom Oberkommando der Roten Armee Generalmajor Lyaschenko
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ANLAGE 2 Beglaubigte Abschrift. An den Herrn Landrat. Informierung. 1. Gegenwärtig wird ein Vorschlag, die Zonengrenze im Ratzeburger Gebiet zu ändern, mit den Russen erörtert. 2. Es ist den Russen nahegelegt worden, daß die gegenwärtige britische Besatzungszone östlich des Schaalsees, welche gemäß Landkarte im Maßstab 1 : 25 000, Blatt 2331/131661 um die Küstenlinie am Ostufer des Niendorfer Binnensees gemäß Landkarte 118641 verläuft und hernach im geraden Laufe südlich um die Küstenlinie herum an der Westseite der Stintenburger Insel und dann südlich weitergeht gemäß Landkarte 109577 (im Nachfolgenden wird dieses Gebiet mit B benannt werden), in ihr Kontrollgebiet einverleibt werden soll. 3. Es ist ebenfalls vorgeschlagen worden, daß das Gebiet, welches gemäß Landkarte im Maßstabe 1 : 25 000, Blatt 2231 008724 im gerade Laufe östlich zum Kulpiner See, dann süd-östlich nach 109718, dann der Flußlinie nach 111712 folgend verläuft, in russische Kontrolle übergeben werden soll, welches Gebiet hernach mit A bezeichnet werden wird. 4. Im Austausch für das vorgenannte Gebiet wird die britische Besatzungsarmee die Aufsicht über das gegenwärtig russischbesetzte Gebiet übernehmen, welches östlich vom Ratzeburger See gemäß Landkarte 1 : 25 000, Blatt 2230 999768 der Flußlinie nach 008769 folgend, hernach süd-östlich unter Ausschluß von Neuhof nach 020766, dann südöstlich nach 031759, dann genau südlich nach 031750, dann unter Ausschluß des Mechower Sees rund um das Westufer des Mechower Sees nach 052729, dann süd-östlich nach 056726 einschließlich Witingsbek, dann rund um das Süd-Westufer des Lankower Sees unter Ausschluß des Lankower Sees nach 070721, dann östlich nach 073721, dann südlich nach 073720 verläuft. Dieses Gebiet wird hernach als Gebiet X bezeichnet werden.
Absicht. 1. Die Evakuierung aller deutschen Zivilpersonen, welche unter britischer Aufsicht verbleiben wollen, aus den Gebieten A und B. 2. Die Entblößung der Gebiete A und B von allen Viehbeständen, landwirtschaftlichen Geräten, Lebensmittelbeständen usw., mit den in meinen vorgeschlagenen Anwendungsparagraphen vorgesehenen Ausnahmen.
Anwendung. 1. Evakuierung von Viehbeständen.
(j) Der Landrat muß eine Liste an die Mil. Reg. einreichen über die Besitzer des Viehs und wo sich das Vieh befindet.
(k) Kein Bauer, der es vorzieht, unter RUSSISCHER Kontrolle zu bleiben, wird mehr als möglichst auf Höfe im Gebiet X geschickt werden. Jedoch wird keine Bewegung vorgenommen werden ohne vorherige Anfrage bei der Mil. Reg.
(a) Die Bürgermeister in den Gebieten A & B werden Anweisung erhalten, eine genaue Zählung ALLER landwirtschaftlichen Geräte im Gebiet A & B an D + 1 zu machen. (b) Listen über alle landwirtschaftlichen Geräte, die evakuiert werden sollen, werden in dieser Dienststelle bis 14.00 Uhr an D + 1 eintreffen. (c) Beginnend an D + 1 Tag werden 25% der gesamten landwirtschaftlichen Geräte, die evakuiert werden sollen, mit Anhängezetteln versehen werden und auf den benachbarten Höfen auf der BRITISCHEN Seite der Demarkationslinie gelagert werden; deshalb müssen an D + 8 - 22. Nov. 45 - alle landwirtschaftlichen Geräte evakuiert worden sein. (d) Kein Bauer in den Gebieten A + B wird mehr als 1 PFLUG behalten dürfen, wenn er es vorzieht auf seinem Hof unter RUSSISCHER Kontrolle zu bleiben. (e) An D + 16 werden alle landwirtschaftlichen Geräte, die zeitweilig nach der Evakuierung untergebracht worden waren, nach den Höfen im Gebiet X geschickt werden.
(a) Die Bürgermeister in den Gebieten A & B werden Anweisung erhalten, eine genaue Zählung aller Lebensmittelvorräte zu machen bis zum D + 2 16. Nov. 45, die in dieser Dienststelle bis 14.00 Uhr eintreffen sollen. (b) Sie - der Landrat - wollen Lagerraum beschaffen für die Evakuierung der Lebensmittelvorräte, im Gebiet B auf der Westseite des Schaalsees und im Gebiet A in oder um Mustin herum. (c) Sie - der Landrat - wollen veranlassen, daß genügend Transportmittel für die Wegschaffung der Lebensmittelvorräte zur Verfügung stehen. (d) Benzin wird wenn nötig von der Kreisreserve genommen werden. (e) Keiner Zivilperson wird es gestattet werden, mehr Reserven für seine oder ihre eigne Verwendung zurückzuhalten, vorausgesetzt, daß diese Reserven über nicht DREISSIG (30) TAGE hinausgehen. (f) Angefangen D + 3 - 17. Nov. 45 - 50% der Lebensmittelvorräte werden täglich geräumt werden. Am D + 5 werden sich ALLE Vorräte auf der WESTseite befinden. (g) An D + 9 muß aller frischgedroschener Weizen und Roggen geräumt sein. 4. Die Räumung von Fischerbooten und Angelgeräten.(a) Die Bürgermeister der Gebiete A und B werden angewiesen werden eine genaue Liste aller Fischerboote und Angelgeräte an D + 10 - 24. Nov. 45 - aufzustellen. (b) Alle Fischerboote und Angelgeräte werden entfernt werden und an der WESTseite des SCHAALSEES untergebracht werden im Bezirk B am D + 10 - 24. Nov. 45, 14.00 Uhr. (c) Nach Ihrem Belieben - des Landrats - können die Fischerboote notfalls bei der Räumung verwendet werden.
5. Die Räumung der Zivilpersonen. (a) Die Bürgermeister der Gebiete A + B werden angewiesen werden, eine genaue Liste der Zivilpersonen anzulegen, welche wünschen, am D-Tag evakuiert zu werden. Der Landrat soll diese Liste in diesem Amt um 14.00 Uhr am D-Tag einreichen. (b) Es wird KEINEN, ich wiederhole KEINEN D.P's gestattet sein, in den Bezirken A oder B zu verbleiben. (c) Die Listen aller Zivilpersonen, welche evakuiert zu werden wünschen, sind in diesem Hauptquartier am D-Tag um 14.00 Uhr herzureichen. (d) Angefangen am D + 9 - 23. Nov. 45, 30% der Zivilpersonen, welche evakuiert zu werden wünschen, werden vorübergehend im Westen des SCHAALSEES im Falle des Bezirkes B und SÜDLICH von MUSTIN im Falle des Bezirkes A untergebracht werden. Die Evakuierung wird erfolgen wie nachstehend:
(e) Zum Zweck der Unterbringung der evakuierten Zivilpersonen wird das SCHMILAUER Aufnahme-Lager von ALLEN FLÜCHTLINGEN an D + 3 geräumt sein. (f) Zum Zwecke der vorübergehenden Unterbringung der evakuierten Zivilpersonen werden der Schützenhof und der Ratskeller am D + 6 (20. November 1945) geräumt werden.(g) Sie - Herr Landrat - werden dieses Amt am 19. November 1945 benachrichtigen, ob KRUMMESSE benötigt wird. (h) Am D + 16 werden die evakuierten Zivilpersonen, lebendes Vieh, landwirtschaftliche Geräte etc., wenn möglich, dauernd im Gebiet X untergebracht werden. (i) Sollte es nicht möglich sein, alle oben erwähnten Personen und Sachen im Gebiet X aufzunehmen, werden Sie, Herr Landrat, eine Unterbringung innerhalb des KREISES ermöglichen. (j) Am D + 14 um 08,30 Uhr werden sich alle Evakuierungsbeamten zu einer letzten Übersicht geräumter Gebiete in Seedorf einfinden.
Verwaltung. 1. Sie werden für das zur Evakuierung nötige Personal sorgen. 2. Polizei, Bürgermeister, Bauern, Schreibkräfte usw. werden alle zur Hilfe benötigt werden. 3. Eine Versammlung aller Bürgermeister in den GEBIETEN A & B wird am D - 1 um 21.00 Uhr einberufen werden. 4. Ich werde behilflich sein bei Fragen, die Sie nicht beantworten können. 5. Ich habe um Freigabe von 6 DUKW und eines Floßes Nr. 40 zur Ergänzung des Fährdienstes vom GEBIET B zum WEST Ufer des SCHAALSEES gebeten. Ich werde Sie benachrichtigen, wenn diese freigegeben worden sind. 6. Bei Ihrer Versammlung der Bürgermeister der Gebiete A & B an D - 1 Tage werden Sie sie unterweisen, daß KEINE deutschen Zivilisten gezwungen werden, sein oder ihr Heim zu verlassen ohne daß er oder sie es wünschen. 7. Sie wollen für einen Zeitraum von 9 Tagen veranlassen, daß 12 (Zwölf) Fahrzeuge mit einer Tragfähigkeit von je 3 Tonnen zur Verfügung des Beamten stehen, den Sie zur Überwachung der Evakuierten ernennen. 8. Sie werden für den Beamten, den Sie zu Ihrem Vertreter ernennen, in Gr. Zecher am Fahrkopf an der Westseite des Schaalsees ein Telefon zur Verfügung haben. 9. Sie wollen die Telefonbehörden anweisen, daß alle Anrufe des obengenannten Beamten an Sie vorzugsweise durchzugeben sind, und wenn die Leitungen durch andere Personen besetzt sind, werden diese rücksichtslos abgeschaltet werden müssen. 10. Öffentliche Sicherheitsbeamte der MIL. REG. werden in Verbindung mit dem Polizeichef Seckendorf für die Ein- und Ausfahrt auf der Stintenburger Insel sorgen. Die Straße wird bis D + 14 Tage ständig unter polizeilicher Aufsicht durch Zivilpolizei stehen. Das Rathaus, der Schützenhof und das Lager Schmilau und wenn nötig das Auffanglager Krummesse müssen geräumt und Gemeinschaftsverpflegung an alle diesen Stellen bis D + 16 eingerichtet werden. 11. Ausgangsbeschränkung. Für die Teilnehmer an der Evakuierung wird die Ausgangsbeschränkung aufgehoben sein, aber sollten Unruhen entstehen, wird die Ausgangsbeschränkung wieder eingesetzt werden. Es ist daher im Interesse der deutschen Bevölkerung, darauf zu achten, daß die gesamte Operation in friedlicher und planmäßiger Weise vor sich geht. 12. Polizei. 50% der an der Räumung teilnehmenden Polizei hat die Erlaubnis, Waffen zu tragen. PS Offiziere der Militärregierung werden die nötigen Vorkehrungen treffen. 13. Ein Floß Nr. 40 wird am 19. November 1945 zum Schaalsee befördert werden. Ratzeburg, 13. Nov. 45
Kommandeur 614 (K) Mil. Gov. Det. Die Richtigkeit vorstehender Abschrift wird hiermit beglaubigt:
(Dahl)
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ANLAGE 3 Der Bürgermeister Lassahn, den 14. 11. 45. An a l l e Einwohner der Gemeinde L a s s a h n Durch ein Abkommen zwischen der engl. und russ. Militärregierung wird u. a. das Gebiet unser Gemeinde in der Nacht vom 27. auf den 28. November von russischen Truppen besetzt. Die gesamte Bevölkerung muß bis heute, den 14. 11.45., 11 Uhr eine mündliche Erklärung abgegeben haben, wer evakuiert werden will oder nicht. Die Erklärung ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden. Sowohl von der engl. Militärregierung, wie auch von dem Herrn Landrat habe ich die Zusicherung erhalten, daß sie uns bei der Evakuierung, einschl. der gesamten Habe jedes Einzelnen jede notwendige Unterstützung angedeihen lassen werden. Die Fahrbereitschaft in Ratzeburg wird täglich 20 Lastzüge zur Verfügung stellen. Es kann damit gerechnet werden, daß die engl. Militärregierung noch eine Fähre und eine größere Anzahl von Schwimmpanzern einsetzen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß keiner das Gebiet ohne meine vorherige Aufforderung verlassen darf. Es wird betont, daß die Evakuierung freiwillig ist. Die ausl. Staatsangehörigen, die sich neulich bei dem engl. Kommandanten melden mußten, mit Ausnahme der russischen Staatangehörigen, dürfen nicht hierbleiben. Ihre Evakuierung wird evtl. zwangsweise durchgeführt.
also höchstens 1 Stück von jeder Sorte. Alle anderen Tiere und Sachen werden evtl. zwangsweise evakuiert. Die Hierbleibenden behalten höchstens für 30 Tage Lebensmittel, die überschüssigen Mengen werden abtransportiert. Die Evakuierung der Tiere muß bis zum 18. November 45 beendet sein, die Evakuierung der Personen beginnt am 23. November und muß am 26. November beendet sein. Sämtliche Tiere und Geräte müssen mit festen Namensschildern versehen werden. Die schlachtreifen Tiere werden zweckmäßig verkauft. Mit dem Dreschen der Halmfrüchte ist sofort zu beginnen, und ist an Händler abzuliefern. Eine Liste über die vorhandenen Tiere und Ackergeräte wird in Kürze verlangt. Es folgen noch nähere Anweisungen. Ich weise darauf hin, daß meine Anordnungen zu befolgen sind. Die engl. Militärregierung wird zur Durchführung deutsche Polizei einsetzen. Sollte es zu Widerständen kommen, so wird bewaffnete engl. Feldpolizei eingesetzt. Plünderungen und Diebstahl werden schwerstens bestraft. Zu dem Thema der Evakuierung unseres Gebietes wird heute vormittag um 10 Uhr der L a n d r a t zu der hiesigen Bevölkerung bei Gastwirt Pankow sprechen. Unnötige Fragen an den Herrn Landrat sind zu unterlassen, die Evakuierung ist beschlossene Sache, dagegen ist nichts zu machen, wir müssen uns damit abfinden. Über die Unterbringung der Evakuierten, Tiere und Geräte können im Augenblick noch keine näheren Angaben gemacht werden, man wird aber versuchen, die Menschen, mit ihren Tieren und Geräten an einer Stelle unterzubringen. Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, daß die mündlichen Erklärungen über die Evakuierung spätestens um 11 Uhr bei mir abgegeben sein muß, die namentliche Liste muß schon um 13 Uhr beim Landrat in Ratzeburg sein. Der Bürgermeister,
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ANLAGE 4 DER LANDRAT des Kreises Herzogtum Lauenburg. (24) Gr. Zecher, den 27. November 1945 - Evakuierungsleitung - 1.) An den Herrn Landrat des Kreises Herzgt. Lauenburg - persönlich - in Ratzeburg
6. Zurückgeblieben ist lediglich ein Teil des vorhandenen Heus und Strohs sowie der Steck- und Futterrüben. Über die Fähre sind insgesamt rund etwa 800 beladene Lastkraftwagen - zum größten Teil mit Anhänger - herübergegangen. Die gesamte Zufuhr an Laderaum ist ständig so reibungslos vor sich gegangen, daß die Fähren in ununterbrochener Folge beladene Fahrzeuge laden konnten.
einige Lkw. mit Stroh und Heu, der gesamte Bestand an landw. Maschinen, dessen Zählung erst vorgenommen wird. (Molkereimaschinen, Fischerei-Gerätschaften und Boote). 7. Heute werden mehrere große Holzflöße der Kreisforstverwaltung und der Firma Hermann Rautenberg, Ratzeburg, überführt, die diese zusammengesetzt haben. Die Anzahl der so geborgenen fm Holz steht noch nicht fest. 8. Außerordentlich unterstützt worden ist die ganze Aktion durch den völlig freiwilligen und aus eigener Initiative erfolgten Einsatz der in den Dörfern Seedorf, Bresahn usw. stationierten Motorboote, welche behelfsmäßig als Fähren hergerichtet waren, sowie auch der zusammengekoppelten Fischerkähne, deren Besitzer Lindemann, Dossow u. Müller, Seedorf und Böttcher und Buuck aus Bernstorf in 11 -tägigem Einsatz von früh morgens bis in die späten Abendstunden in dem nördlichen Teil insbesondere Hausrat, Vorräte wie auch Heu und Stroh übergesetzt haben. Diese Behelfsfähren haben 6 Fahrten am Tage und mehr gemacht und insbesondere aus den Ortschaften Lassahn, Hakendorf u, Bernstorf erhebliche Mengen abtransportiert, die den Fährbetrieb ganz fühlbar entlastet haben. Auf diese Weise ist es auch gelungen, beträchtliche Mengen an Futtermitteln zusätzlich abzufahren. Alle durch diesen Fährbetrieb übergesetzten Mengen sind, soweit es sich insbesondere um Futtermittel handelt, in der obigen Aufstellung nicht mit erfaßt. 9. Zusammenfassend ist festzustellen, daß durch den restlosen Einsatz aller Beteiligten es gelungen ist, nicht nur die unbedingt vorgesehenen Gegenstände abzubefördern, sondern darüber hinaus auch noch sonst manche wertvollen Dinge, die der Wirtschaft bzw. Landwirtschaft des Kreises fehlen. Der ursprüngliche Voranschlag ist durch den ununterbrochenen Betrieb bei Tage und bei Nacht überschritten worden. Begünstigt wurde die ganze Aktion allerdings weitgehendst durch das Wetter. (Unterschrift)
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ANLAGE 5 Kreisbauernschaft Mölln, 3. 12. 45 Herzgt. Lauenburg Hauptstr. 52 Bericht der Kreisbauernschaft über das neu angegliederte Gebiet. Der Hof selber befand sich in einem sehr verwahrlosten Zustand, angeblich weil mit der geringen Belegschaft ununterbrochen gedroschen, außerdem die Herbstbestellung erledigt und das gedroschene Getreide nach Schönberg abgefahren werden mußte. Der Zustand der Maschinen war äußerst schlecht. - Größere Gebäudereparaturen sind erforderlich. - Das Wohnhaus war von Familie Hagen und einer Reihe von Flüchtlingen bewohnt. Ein Teil des Mobilars ist unter die Flüchtlingsfamilien verteilt worden. Die Deputatarbeiter des Gutes sind fast alle noch nicht aus der Gefangenschaft zurückgekehrt, so daß die Wohnungen fast ausschließlich von Frauen und Kindern bewohnt werden. Um eine bessere Bewirtschaftung des Gutes zu erreichen, würde es erforderlich sein, daß einige Familien zusammenrücken, um Platz zu machen für voll einsatzfähige neu hereinzunehmende Arbeiterfamilien. Es wäre unbedingt richtig, den anwesenden männlichen Arbeitskräften den Anspruch auf ihren Arbeitsplatz auf der Domäne einzuräumen. Es darf in ihnen keineswegs das Gefühl aufkommen, daß sie nun, nachdem sie in dieser schweren Zeit dem Gut die Treue gehalten haben, durch andere verdrängt werden sollen. Die Feldbesichtigung ergab, daß die Ländereien in Parzellen von ca. 20 Morgen aufgeteilt worden waren und an Handwerker, Arbeiter usw. durch Aushändigung einer Urkunde nach Anzahlung verschiedener hoher Geldbeträge bei etwa RM 150.- herum, vergeben waren. Die Aufteilung ist unzweckmäßig weil
Die bezahlten Beträge müßten den Siedlern wieder zurückerstattet werden. Außerdem ergab die Feldbesichtigung, daß noch einige 100 Morgen Land vor Eintritt des Winters gepflügt werden müssen. Die Saatbestellung ist soeben beendet. Rübsen ist gesät, aber viel zu spät. Von der in der russischen Zone verbleibenden Domäne N e u h o f befinden sich ca. 400 Morgen in dem jetzt zurückgegliederten Gebiet. Aus wirtschaftlichen Gründen wird vorgeschlagen, daß dieses Land zur Domäne Römnitz kommt, denn nur von hier aus kann eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung gewährleistet werden. Es wurde uns berichtet, daß auf dem Neuhofer Land noch ca. 30 Morgen Rüben in der Erde sind, die schleunigst geerntet werden müssen. Pflugarbeiten sind hier nicht geleistet. Ca. 200 Morgen Land des Dorfes C a m p o w, das ebenfalls in der russischen Zone verblieben ist, sollen auch an uns zurückkommen. Dieses Land könnte zum Teil von den Bauern der Ortschaft Hohenleuchte übernommen werden. Das übrige Land müßte vielleicht ebenfalls an die Domäne Römnitz fallen. Diese Frage wird in der nächsten Zeit von uns an Ort und Stelle geprüft werden. Zwei hervorragende, tüchtige Landwirte aus dem abgegebenen Gebiet des Kreises Lauenburg stehen für die Übernahme der Domäne Römitz zur Verfügung: Herr Berkemeyer von Gr. Thurow und Herr Stamer von Stintenburger-Hütte. Aus sachlicher Erwägung heraus müßte Herrn Berkemeyer der Vorrang eingeräumt werden, weil Herr Berkemeyer das in Römnitz fehlende Rauhfutter an Heu und Stroh aus Gr. Thurow mit herausgebracht hat, während Herr Stamer, Stintenburger-Hütte, dieses aus Mangel an Zeit dort belassen mußte. Das Dorf B ä k wird größtenteils von solchen Leuten bewohnt, die im Hauptberuf Handwerker sind und nebenberuflich eine kleine Landwirtschaft betreiben. Es ist nicht zweckmäßig, wegen Mangel an Gebäuden, Geräte, Maschinen und Vieh, diesen Leuten das Land zu belassen. Im Interesse der allgemeinen Ernährungslage wäre es unbedingt richtig, dieses Land als ganzes bei der Domäne R ö m n i t z verbleiben zu lassen. Auch dieses Dorf hat eine große Fläche Land für Siedlungszwecke von der Domäne Römnitz erhalten. Die Domäne M e c h o w wurde in einem verhältnismäßig guten Zustand vorgefunden. Der Pächter, Herr Eichblatt, war anwesend. Auch hier mußte sämtliches Getreide abgedroschen und abgeliefert werden, es fehlt somit an Futtergetreide und Saathafer. Auch hier ist noch erhebliche Pflugarbeit zu leisten. In den Deputatwohnungen befinden sich eine Reihe von Flüchtlingsfamilien, die gegen voll einsatzfähige Landarbeiterfamilien ausgetauscht werden müßten. In Z i e t h e n waren die Verhältnisse als normal zu bezeichnen, mit
Ausnahme von Getreidevorräten, das auch hier restlos abgedroschen und abgeliefert worden
ist. Alle Bauern waren auf ihren Höfen. Der Kreisbauernvorsteher |
ANLAGE 6 Bericht über die Ablieferung an landwirtschaftlichen Erzeugnissen
1. Allgemein. Es war nach der Überführung obiger Gemeinden in die englische Besatzungszone auffallend, daß sämtliche Betriebe die Kreisbauernschaft angingen, für sofortige Futtermittelbereitstellung in erster Linie für die Pferde zu sorgen, da nicht die geringsten Futtermittelvorräte vorhanden seien. Ferner wurden wir darauf aufmerksam gemacht, daß ohne unsere Hilfe eine Frühjahrbestellung unmöglich wäre, weil es an dem notwendigen Saatgut fehlte. Neben dem Abtransport wichtigster Erzeugungsgrundlagen ist das Fehlen einer allgemeinen richtigen Wirtschaftsführung ins Gewicht fallend; dadurch nämlich, daß nach der Ernte die landwirtschaftlichen Betriebe mit Fuhrleistungen und ständigem Ausdrusch beschäftigt wurden, konnte die Herbstbestellung nur mangelhaft und die vor dem Winter unbedingt notwendigen Feldarbeiten überhaupt nicht durchgeführt werden. Die im russischen Sektor gemeldeten Zahlen über Bestellungs- und Pflügearbeiten standen lediglich auf dem Papier. Diese Tatsache wird sich bei der nächsten Ernte empfindlich auswirken. 2. Abtransport. Die Landwirtschaft hatte eine offizielle Ablieferpflicht bis einschließlich Dezember 1945 zu erfüllen, die restlos und rücksichtslos bis zum Räumungstermin eingefordert wurde. Dabei überstiegen diese Ablieferungsquoten das Jahres-Liefersoll der englischen Zone vor allem bei Futtergetreide ganz erheblich und sind praktisch nur zu leisten, wenn eine totale Abgabe ohne Rücksicht auf die Weiterführung des Betriebes erfolgt. Daneben waren den Gemeinden Ablieferungsverpflichtungen zur örtlichen Versorgung russischer Einheiten auferlegt, die bedeutenden Umfang annahmen und vor allem bei Fleisch nur unter schwerstem Eingriff in die Viehbestände erfüllt werden konnten. Im einzelnen mußten die nach beiliegender Liste aufgeführten Mengen zur Ablieferung kommen. 3. Sonstige Leistungen. Daneben kamen zur laufendenVersorgung der Truppe eine Unmenge von Eiern, Milch und Gemüse regelmäßig zur Ablieferung. Eine Bezahlung dieser Leistungen kam genau so wenig infrage, wie für den Großteil der offiziellen Ablieferung. Erheblich war auch die Holzabfuhr aus Sande". Es waren täglich bis zu 200 Fuhrwerke und auch Lastzüge unterwegs, um das bereits geschlagene Holz restlos abzufahren. Es handelt sich hier um über 1000 rm Holz, wovon 150 fm auf Lichtmasten, 150 fm auf Grubenholz und 75 fm auf Eichenstammholz entfallen. In jeder Gemeinde fehlen Milchwagen, Kutschwagen und auch einige Ackerwagen sowie Geräte für den Holzeinschlag. Auch der Möbelabtransport war bedeutend. Bei den Ablieferungsmengen ist zu berücksichtigen, daß es sich um durchweg kleinere Gemeinden handelt. So hat Ziethen 20 kleinere und mittlere Bauernbetriebe, Von dem gesamten Gebiet ist bis zur neuen Ernte nicht die geringste Ablieferung zu erwarten; im Gegenteil, es müssen neben der Versorgung der Bevölkerung, Futtermittel und Saatgut aus dem Kreise zur Verfügung gestellt werden. Das aus dem Lassahner Gebiet zurückgeführte Saatgut reicht hierzu nicht aus, von den aus diesem Gebiet erhaltenen Futtermittelmengen ganz zu schweigen. Mölln i. Lbg., den 18. 1. 46.
Anlage zum Bericht vom 18. 1. 46.
+) Gestohlen 48
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ANLAGE 7 Abschrift An den Herrn Landrat in Ratzeburg Allgemeiner Bericht über die neu in die britische Zone eingegliederten Gemeinden Ziethen, Mechow, Bäk und Römnitz. Durch die zwischen der britischen und russischen Besatzungsbehörde
vereinbarten Grenzberichtigung sind die Gemeinden Ziethen, Mechow, Bäk und Römnitz, die
bisher zum Kreise Schönberg/Mecklenburg gehörten, unter britische Besatzung gekommen und
sind in den Kreis Herzogtum Lauenburg eingegliedert worden. Sie wurden weiter der
Bezirks-Bürgermeisterei Ratzeburg zugeteilt. Nach Abtransport derjenigen Personen, die
nach dem 26. Oktober 45 aus der russischen Zone in dieses Gebiet eingewandert sind,
zusammen: 1.383 Bewohner Durch 2 Kommissionen der Bezirksbürgermeisterei Ratzeburg sind die 4 Gemeinden hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten überprüft worden. Hierbei ergab sich, daß noch untergebracht werden können:
Die freigemachten Quartiere sind zu einem großen Teil bereits belegt und zwar in der Hauptsache mit Flüchtlingen aus dem Schaalseegebiet, die noch in den Lägern Ratskeller und Schützenhof in Ratzeburg untergebracht waren.
Ziethen. Vorhanden
sind:
Gewerbliche Betriebe:
Mechow Hier ist vorhanden 1 Gut (Domäne) mit 1000 Morgen Land, ferner
und 1 Bauernstelle von 60 Morgen Land Bei der Bodenreform ist das Gut in 37 Teile von je 20 - 25 Morgen aufgeteilt worden. Die Zuteilung ist erfolgt, zur Hälfte an Bodenständige, zur Hälfte an Flüchtlinge. Der Rest ist Gemeinschaftsweide und Gemeinschaftswiese. Als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb ist vorhanden: 1 Schäferei. Gewerbliche Betriebe
Der Neueinsatz von Betrieben ist in Mechow nicht möglich.
Bäk Die landwirtschaftlichen Betriebe in Bäk sind nach und nach entstanden durch Abtrennung von Land und von den Dömänen Römnitz und Mechow. Es sind jetzt vorhanden
Römnitz Hier ist vorhanden 1 Domäne mit 780 Morgen Land. Diese Domäne ist im Wege der
Bodenreform aufgeteilt worden und zwar in Durch die Grenzziehung im Norden des Bezirkes fallen 400 Morgen von Gut
Neuhof an die britische Zone, dazu 80 Morgen von Ländereien der Gemeinde Campow. Diese 80
Morgen sind den beiden Bauern in Hohenleuchte mit je 40 Morgen zugeteilt worden. Über die
Verwendung der 400 Morgen muß noch verfügt werden ...
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ANLAGE 8
Tele: Kiel 47 Ext. 354 A & LG Section 312/A&LG/8601. IA & C Branch HQ Mil Gov, To: The Ministerpräsident
SCHLESWIG-HOLSTEIN Region, SUBJECT: Settlement of Refugee Farmers.
(signature) KIEL.
Abschrift 312 GQ CCG BAOR An den KIEL Betr.: Ansiedlung von Flüchtlings-Landwirten. 1. Von der Lbsch. ist ein Antrag auf Hilfe und Beratung in der Ansiedlung von 15 Landwirten eingegangen, die ein Teil der Gruppe von 41 sind, die das Gebiet, das im Herbst letzten Jahres an die russische Zone abgetreten wurde, verließen und jetzt im Kreise Lauenburg sind. 2. Die Lbsch. ist jetzt ermächtigt, das Weitere in Übereinstimmung
mit Paragraph 3 (a) des Reichsleistungsgesetz (RGBl. S. 1685 und 1863) zu veranlassen,
bestehende Pachtverträge zu lösen und Anweisungen an in Frage kommende Landeigentümer
herauszugeben, dies Land an Bauern vom Schaalsee zu verpachten. Quellennachweis 1.) Dieter Melms-Liepen, Die Notzeit 1943 - 1950" (Schriftenreihe des Heimatbundes und Geschichtsvereins Herzogtum Lauenburg, Band 15, 1970). 2.) Kerstin Schöpp, Mölln, Die Zonengrenze als Problem für den Kreis Herzogtum Lauenburg nach dem 2. Weltkrieg" - April 1975 - (Schriftliche Hausarbeit zur ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen in Schleswig-Holstein). 3.) Akten der Kreisverwaltung - Liegenschaftsamt -. 4.) Akten der Kreisbauernschaft im Kreisarchiv.
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